Pháp lý
Phiên bản có giá trị pháp lý hiện chỉ có bằng tiếng Đức. Các bản dịch văn bản pháp lý chỉ được công bố sau khi được chuyên gia kiểm tra.
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Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen
Bedingungen für selbstständige Vertriebspartner, Vermittler, betreuende Partner, Regionalleiter, Interessenten- und Projektzuordnungen, Schnelldemos, Testkunden, Kundenbetreuung, Vergütungs- und Dokumentationsprozesse sowie das GastroWebservice-Kunde-wirbt-Kunde-Programm.
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
Telefon:
0171 20 10 285
E-Mail:
info@gastrowebservice.de
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Teilnahme an den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter-, Interessenten-, Demo-, Test-, Kundenbetreuungs-, Vergütungs- und Empfehlungssystemen von GastroWebservice.
Sie gelten insbesondere für:
- selbstständige Vertriebspartner,
- Vermittler,
- betreuende 45-%-Partner,
- Regionalleiter,
- Partner innerhalb eines Regionalteams,
- Gastro-Kunden, die am Kunde-wirbt-Kunde-Programm teilnehmen,
- Interessenten- und Projektzuordnungen,
- Demo- und Testkundenvermittlung,
- laufende Kundenbetreuung.
Individuell ausgehandelte Partner-, Regionalleiter- oder Vergütungsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Gesondert verhandelte Bedingungen, müssen grundsätzlich schriftlich bestätigt werden.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Nutzungsbedingungen und Datenschutzinformationen von GastroWebservice, soweit sie für das jeweilige Rechtsverhältnis einschlägig sind.
Partnerarten und Rollen
| Rolle | Aufgabe |
|---|---|
| Vertriebspartner / Vermittler | Gewinnung und Registrierung von Interessenten, Vorstellung von GastroWebservice, Demoerstellung, Begleitung von Testkunden und Vermittlung von Vertragsabschlüssen im freigegebenen Umfang. |
| Betreuender 45-%-Partner | Vermittlung neuer Gastro-Kunden sowie anschließende dauerhafte Betreuung der ihm zugeordneten aktiven Kunden einschließlich der verpflichtenden regelmäßigen persönlichen Kundenbesuche und deren Dokumentation. |
| Regionalleiter | Organisation und Unterstützung des zugeordneten Regionalteams, Überwachung der vorgesehenen Betreuungs- und Dokumentationsprozesse sowie Nutzung freigegebener regionaler Statistik- und Abrechnungsfunktionen. |
| Gastro-Kunde als Empfehlender | Gelegentliche Empfehlung neuer Gastronomiebetriebe im Rahmen des Kunde-wirbt-Kunde-Programms ohne automatische Stellung als Vertriebspartner. |
Die konkrete Rolle und deren Berechtigungen richten sich nach der für das jeweilige Benutzerkonto freigeschalteten Funktion und den dazugehörigen Vereinbarungen.
Selbstständige Tätigkeit
Partner und Regionalleiter handeln grundsätzlich als selbstständige Unternehmer, soweit die tatsächlichen Umstände der jeweiligen Zusammenarbeit nicht zu einer anderen zwingenden rechtlichen Einordnung führen.
Sie organisieren ihre Tätigkeit, Terminplanung und sonstige Arbeitsweise grundsätzlich selbstständig innerhalb der vereinbarten Leistungs-, Qualitäts- und Betreuungsverpflichtungen.
GastroWebservice gibt selbstständigen Partnern grundsätzlich keine festen täglichen Arbeitszeiten, keine festen täglichen Arbeitsorte und keine arbeitnehmertypische laufende Arbeitsorganisation vor.
Die Festlegung von:
- Betreuungsfristen,
- Qualitätsanforderungen,
- Dokumentationspflichten,
- zulässigen Vertriebsverfahren,
- Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben
stellt eine vertragliche Leistungsanforderung dar.
Partner und Regionalleiter sind grundsätzlich selbst für ihre gewerberechtlichen, steuerlichen, versicherungsrechtlichen und sonstigen unternehmerischen Pflichten verantwortlich.
Allein durch Freischaltung eines Partner- oder Regionalleiterkontos wird kein Arbeitsverhältnis begründet.
Zwingendes Handelsvertreterrecht
Die rechtliche Einordnung einer Zusammenarbeit richtet sich nach den tatsächlichen Umständen und nicht ausschließlich nach der in diesen Bedingungen verwendeten Bezeichnung.
Erfüllt ein Partner aufgrund seiner tatsächlichen Tätigkeit die gesetzlichen Voraussetzungen eines Handelsvertreters, bleiben die zwingenden Bestimmungen des Handelsvertreterrechts unberührt.
Dies gilt insbesondere für zwingende gesetzliche Regelungen über:
- Provisionen,
- Entstehung und Fälligkeit von Provisionen,
- Abrechnung,
- Buchauszug und Informationsrechte,
- Kündigungsfristen,
- außerordentliche Kündigung,
- nachvertragliche Provisionsansprüche,
- einen möglichen gesetzlichen Ausgleichsanspruch.
Soweit eine Regelung dieser Bedingungen im konkreten Fall mit zwingendem Handelsvertreterrecht kollidiert, geht die zwingende gesetzliche Regelung vor.
Zulassung und Partnerkonto
Die Tätigkeit als GastroWebservice-Partner oder Regionalleiter setzt eine entsprechende Freischaltung durch GastroWebservice voraus.
Ein Anspruch auf Aufnahme in das Partner- oder Regionalleitersystem besteht nicht.
Der Nutzer ist verpflichtet, seine:
- Personen- und Unternehmensdaten,
- Kontaktdaten,
- steuerlich erforderlichen Daten,
- Bank- beziehungsweise Auszahlungsinformationen
vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich zu aktualisieren.
Partnerzugänge sind persönlich beziehungsweise dem freigeschalteten Unternehmen zugeordnet und dürfen nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
Ausdrückliche Annahme bei der Partnerregistrierung
Jeder neue Partner muss vor Absenden seiner Partnerregistrierung die jeweils aktuelle Fassung dieser Partnerbedingungen ausdrücklich akzeptieren. GastroWebservice dokumentiert den Versionsstand beziehungsweise den technischen Prüfwert der akzeptierten Fassung, Datum und Uhrzeit der Annahme sowie nach Freigabe die dem Partner zugewiesene Partnerkennung.
Die wirtschaftlich wesentlichen Regelungen – insbesondere Vergütungsmodell, laufende Betreuungspflichten, Drei-Monats-Besuchspflicht und Kündigungsregeln – werden im Registrierungsprozess zusätzlich hervorgehoben.
Befugnisse des Partners
Ein entsprechend freigeschalteter Partner darf im vorgesehenen Umfang insbesondere:
- potenzielle Gastro-Kunden ansprechen,
- Interessenten registrieren,
- Speisekarten und Demodaten erfassen,
- Schnelldemos erstellen,
- Demo-Zugänge und QR-Codes präsentieren,
- Interessenten beim Testbetrieb begleiten,
- offizielle GastroWebservice-Leistungen und Preise erläutern,
- Vertragsabschlüsse vermitteln,
- zugeordnete Projekte verwalten,
- bei entsprechender Partnerrolle aktive Kunden fortlaufend betreuen.
Der technische Umfang ergibt sich aus der freigeschalteten Portalrolle.
Keine allgemeine Abschluss-, Vertretungs- oder Inkassovollmacht
Ohne ausdrückliche gesonderte Vollmacht ist ein Partner oder Regionalleiter nicht berechtigt:
- im Namen von GastroWebservice abweichende Verträge abzuschließen,
- nicht freigegebene Sonderpreise oder Rabatte verbindlich zuzusagen,
- kostenlose Zusatzleistungen eigenmächtig zu versprechen,
- Vertragslaufzeiten oder Bedingungen zu ändern,
- Zahlungen für GastroWebservice entgegenzunehmen,
- Garantien oder rechtlich verbindliche Beschaffenheitszusagen im Namen von GastroWebservice abzugeben,
- GastroWebservice gegenüber Behörden, Gerichten oder sonstigen Dritten zu vertreten.
Die endgültige Vertragsannahme und produktive Kundenfreischaltung bleiben GastroWebservice vorbehalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Pflichten im Vertrieb
Partner und Regionalleiter haben GastroWebservice sachlich, wahrheitsgemäß und professionell darzustellen.
Untersagt sind insbesondere:
- bewusst falsche Leistungsversprechen,
- falsche Preisangaben,
- vorgetäuschte Rabatte,
- irreführende oder bewusst falsche Aussagen über Wettbewerber,
- unberechtigte Garantien über Einsparungen, Gewinne oder Umsätze,
- Täuschung oder aggressive Geschäftspraktiken,
- diskriminierendes oder beleidigendes Verhalten.
Wirtschaftliche Beispielrechnungen dürfen als nachvollziehbare Beispiele erläutert werden, dürfen jedoch nicht als garantierter wirtschaftlicher Erfolg dargestellt werden.
Zulässige Interessentenansprache
Partner und Regionalleiter müssen bei der Kundenansprache sämtliche anwendbaren gesetzlichen Vorgaben beachten.
Unzulässig sind insbesondere:
- rechtswidrige Spam-E-Mails,
- unerlaubte Massenwerbung,
- unerlaubte automatisierte Werbeanrufe,
- unzulässige Fax- oder Messengerwerbung,
- Verwendung rechtswidrig beschaffter Kontaktlisten,
- weitere werbliche Ansprache nach einem eindeutigen Kontaktwiderspruch, soweit keine rechtliche Grundlage besteht.
Eine öffentlich sichtbare E-Mail-Adresse oder Telefonnummer stellt für sich allein keine allgemeine Zustimmung zu beliebiger Werbung dar.
Interessentenregistrierung
Ein Interessent ist grundsätzlich vor einer provisions- oder schutzrelevanten vertrieblichen Bearbeitung im vorgesehenen Partnerportal zu registrieren.
Die Registrierung kann insbesondere enthalten:
- Betriebsname,
- Betriebsanschrift,
- geschäftliche Kontaktinformationen,
- Ansprechpartner,
- Datum der Registrierung,
- Kontaktstatus,
- Partnerzuordnung.
Ein partnerbezogener Schutz entsteht erst, wenn das System beziehungsweise GastroWebservice die Registrierung als zulässigen neuen Interessenten akzeptiert.
Bereits bestehende Kunden, bereits registrierte Interessenten oder anderweitig geschützte Betriebe begründen grundsätzlich keine neue Zuordnung.
Partnerübergreifender Dubletten- und Kontaktschutz
GastroWebservice verwendet einen zentralen partnerübergreifenden Dubletten- und Kontaktschutz.
Dieser dient insbesondere dazu:
- mehrfache Ansprache desselben Betriebs zu vermeiden,
- Gastronomiebetriebe vor unnötiger Kontaktbelastung zu schützen,
- Partnerzuordnungen nachvollziehbar zu machen,
- Provisionskonflikte zu vermeiden,
- Vertriebsarbeit effizient zu koordinieren.
Ein ordnungsgemäß akzeptierter Interessent wird grundsätzlich für sechs Monate gegen konkurrierende Neuzuordnungen geschützt.
Entsteht währenddessen eine aktive GastroWebservice-Kundenbeziehung, bleibt der Betrieb grundsätzlich für konkurrierende Partneransprache geschützt, solange die aktive Kundenbeziehung besteht.
Der Kontaktschutz begründet weder Eigentum an einem Interessenten noch ein Recht, dessen Daten außerhalb der vorgesehenen GastroWebservice-Tätigkeit zu nutzen.
Ablehnungen und sensible Kontakte
Lehnt ein Interessent GastroWebservice kategorisch ab, kann er – soweit die Portalfunktion dies vorsieht – aus der aktiven Partnerarbeitsansicht entfernt werden.
Die Angabe eines Ablehnungsgrundes kann verpflichtend sein.
Ein Freitextfeld darf nur für sachliche, vertriebsrelevante Informationen verwendet werden.
Unzulässig sind insbesondere beleidigende, diskriminierende, private oder für den Vertriebszweck unnötige Einträge.
Die Entfernung aus der Arbeitsansicht hebt einen zentralen Kontaktschutz nicht automatisch auf.
Kontakte können zusätzlich als sensibel oder angespannt gekennzeichnet werden, damit unnötige weitere Ansprache vermieden wird.
Schnelldemos
Partner können im freigegebenen Umfang aus Speisekarten, Fotos, PDF-Dateien, Logo, Farben und Betriebsdaten eine personalisierte GastroWebservice-Demo erstellen.
Die Erstellung und Präsentation einer Schnelldemo begründet für den Interessenten keine Zahlungspflicht.
Ist die Demo noch nicht produktiv freigeschaltet, muss der Partner sie entsprechend als Demo- beziehungsweise Präsentationssystem behandeln.
Hochgeladene Betriebsdaten dürfen nur für den vorgesehenen Demo-, Test- oder Vertragsanbahnungszweck verwendet werden.
28-Tage-Testkunden
Ein Interessent kann im vorgesehenen Portalprozess für einen kostenlosen 28-Tage-Test angemeldet beziehungsweise freigeschaltet werden.
Der Test kann den jeweils vorgesehenen Premium-Funktionsumfang enthalten.
Der kostenlose Test wird nach Ablauf nicht automatisch kostenpflichtig.
Eine Kündigung des kostenlosen Tests ist nicht erforderlich.
Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht erst durch einen ausdrücklichen wirksamen Vertragsabschluss.
Partner dürfen Interessenten nicht den unzutreffenden Eindruck vermitteln, dass der kostenlose Test gekündigt werden müsse, um eine Zahlungspflicht zu vermeiden.
Vertragsabschluss des Gastro-Kunden
Der Vertrag über die GastroWebservice-Dienste kommt zwischen GastroWebservice und dem jeweiligen Gastro-Kunden zustande.
Der Partner wird dadurch nicht selbst Vertragspartner der Softwareleistung.
Verbindlich sind insbesondere:
- das bestätigte Angebot,
- die Auftragsbestätigung,
- die vereinbarten Preise,
- die vereinbarten Vertragsbedingungen.
Abweichende Aussagen eines Partners werden nur verbindlich, wenn GastroWebservice sie wirksam bestätigt.
Partnervergütung
Ein Partner kann für erfolgreich vermittelte GastroWebservice-Kunden eine Vergütung erhalten.
Der jeweils geltende Vergütungssatz beziehungsweise die Vergütungsberechnung ergibt sich aus:
- der individuellen Partnervereinbarung,
- der für den Partner freigeschalteten Vergütungsregel,
- oder der im Partnerportal verbindlich ausgewiesenen Vergütungsregel.
45-%-Betreuungsmodell: Abschlussvergütung und laufende Betreuung
Beim betreuenden 45-%-Partnermodell stellt die Beteiligung von 45 % an der provisionsfähigen einmaligen Anmelde- beziehungsweise Einrichtungsgebühr die vertraglich vereinbarte Vergütung für die erfolgreiche Vermittlung, den Vertragsabschluss und die damit verbundene Erstaufnahme des Kunden dar.
Die Beteiligung an ausdrücklich provisionsfähigen laufenden Entgelten wird vertraglich als Vergütung für eine fortlaufende, tatsächlich erbrachte Kundenbetreuung gewährt. Sie ist nicht allein deshalb geschuldet, weil der ursprüngliche Kundenvertrag vermittelt wurde.
Im betreuenden 45-%-Modell beträgt diese laufende Betreuungsvergütung nach der aktuellen Systemregel grundsätzlich 25 % der hierfür ausdrücklich provisionsfähigen laufenden Nettoentgelte, soweit für das konkrete Partnerkonto keine abweichende verbindliche Vergütungsregel vereinbart ist.
Die laufende Betreuungsvergütung wird für jeden betreuten Kunden zunächst kundenbezogen gesammelt und ist bis zum anerkannten Betreuungsbesuch nicht für den Monatsabschluss freigegeben. Ein anerkannter Vor-Ort-Besuch gibt nur den seit dem letzten anerkannten Besuch tatsächlich abgelaufenen und bereits vom Kunden bezahlten provisionsfähigen Leistungszeitraum frei.
Bei mehrmonatiger oder jährlicher Vorauszahlung wird die laufende Betreuungsvergütung deshalb nicht vollständig durch einen frühen Besuch freigegeben. Die Freigabe erfolgt zeitanteilig bis zum anerkannten Besuch; noch nicht abgelaufene Leistungszeiträume bleiben für spätere Besuche gesperrt.
Zwingende gesetzliche Provisions- und Ausgleichsansprüche, insbesondere bei einer rechtlichen Einordnung des Partners als Handelsvertreter, bleiben unberührt. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach der tatsächlichen Ausgestaltung und Durchführung der Zusammenarbeit.
Die Anzeige eines Interessenten oder Projekts im Partnerportal allein begründet noch keinen fälligen Vergütungsanspruch.
Ein ausdrücklich als nicht vergütungsberechtigt geführtes internes oder administratives Vertriebskonto begründet trotz Projektzuordnung keinen Auszahlungsanspruch.
Entstehung und Fälligkeit von Partnervergütungen
Ob und wann ein Vergütungsanspruch entsteht, richtet sich nach der jeweiligen Partnervereinbarung und, soweit anwendbar, nach zwingendem Handelsvertreterrecht.
Das Partnerportal kann verschiedene Status anzeigen, beispielsweise:
- Interessent,
- Demo,
- Testkunde,
- Abschluss,
- noch nicht abrechnungsreif,
- abrechnungsreif,
- ausgezahlt.
Ein statistischer „Abschluss“-Status muss daher nicht mit dem Zeitpunkt der rechtlichen Fälligkeit einer Provision identisch sein.
Verpflichtende laufende Kundenbetreuung im 45-%-Modell
Ein betreuender 45-%-Partner ist verpflichtet, jeden ihm als aktiven Betreuungskunden zugeordneten GastroWebservice-Kunden mindestens einmal innerhalb jedes Zeitraums von drei Monaten persönlich im Betrieb zu besuchen.
Bei diesem Besuch hat der Partner sich insbesondere davon zu überzeugen, dass das GastroWebservice-System im Betrieb ordnungsgemäß läuft, die Zufriedenheit des Kunden zu erfragen, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge aufzunehmen und erforderliche Maßnahmen mit dem Kunden zu besprechen.
Jeder Pflichtbesuch muss unverzüglich über das hierfür bereitgestellte Betreuungs- und Besuchsdokumentationstool im Partnerportal vollständig und wahrheitsgemäß dokumentiert werden. Die Nutzung dieses Werkzeugs ist Bestandteil der vertraglich geschuldeten Betreuung.
Zur Plausibilisierung des persönlichen Vor-Ort-Besuchs kann das Dokumentationstool beim Absenden einmalig die vom Endgerät bereitgestellte Standortposition und Messgenauigkeit erfassen und mit einer hinterlegten Standortreferenz des Kundenbetriebs abgleichen. Auffällige oder technisch nicht ausreichend verifizierte Nachweise können einer manuellen Prüfung unterliegen und gelten bis zur Freigabe nicht als automatisch erfüllter Pflichtbesuch. Die Erhebung ist auf den Nachweiszweck zu beschränken; exakte Rohkoordinaten werden nur für einen begrenzten Prüfzeitraum vorgehalten.
Ein nicht dokumentierter oder noch nicht anerkannter Besuch gilt für die Betreuungs- und Vergütungsfreigabe grundsätzlich als nicht nachgewiesen.
Solange für einen Betreuungskunden kein anerkannter Pflichtbesuch vorliegt, bleibt dessen laufende 25-%-Betreuungsvergütung im kundenbezogenen Betreuungstopf gesperrt und wird nicht in eine Partner-Monatsabrechnung übernommen. Ein Standort-Prüffall gilt erst mit einer dokumentierten manuellen Freigabe als anerkannt.
Unterbleiben geschuldete Betreuungsbesuche oder deren Dokumentation trotz Fälligkeit, kann GastroWebservice den Partner zur unverzüglichen Nachholung beziehungsweise Abhilfe auffordern. Weitere vertragsrechtliche Maßnahmen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit und zur Einstellung zukünftiger, an die laufende Betreuung geknüpfter Vergütungen bleiben im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten. Bereits entstandene zwingende gesetzliche oder anderweitig fällige Ansprüche bleiben unberührt.
Zwingende gesetzliche Provisionsansprüche bleiben unberührt.
Laufende Betreuungsvergütung
Soweit nach der individuellen Partnervereinbarung eine Beteiligung an laufenden Einnahmen vorgesehen ist, handelt es sich im vereinbarten Vergütungsmodell um eine laufende Betreuungsvergütung.
Diese vergütet insbesondere:
- fortlaufende persönliche Kundenbetreuung,
- regelmäßige Kontaktpflege,
- Kontrolle, ob das GastroWebservice-System aus Sicht des Kunden ordnungsgemäß läuft,
- Ermittlung der Kundenzufriedenheit,
- Aufnahme von technischen oder organisatorischen Problemen,
- Weiterleitung relevanter Probleme an GastroWebservice,
- Ermittlung von Schulungs- oder Unterstützungsbedarf,
- Unterstützung der langfristigen Kundenbeziehung.
Die bloße ursprüngliche Vermittlung des Gastro-Kunden genügt für den vertraglichen Anspruch auf zukünftige laufende Betreuungsvergütungen nicht.
Die vertragliche laufende Vergütung ist an die tatsächliche Erbringung der vereinbarten laufenden Betreuungsleistung gebunden.
Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei einer rechtlichen Einordnung als Handelsvertreter, bleiben hiervon unberührt.
Provisions- und Vergütungsabrechnung
Abrechnungsreife Vergütungen werden nach dem für das Partnerkonto geltenden Abrechnungsverfahren abgerechnet.
Gebündelter Monatsabschluss
Alle bis zum Ende eines Kalendermonats freigegebenen Partnervergütungen werden je Partner gesammelt und nach Abschluss dieses Kalendermonats in einer gemeinsamen Monatsabrechnung zusammengeführt. Es erfolgen nicht für jeden Kundenbesuch oder jede einzelne Kundenrechnung getrennte Monatsauszahlungen.
Noch nicht durch einen anerkannten Betreuungsbesuch freigegebene laufende 25-%-Betreuungsvergütungen werden nicht in den Monatsabschluss aufgenommen. Sie bleiben dem jeweiligen Kunden und Leistungszeitraum zugeordnet und werden nach einer späteren wirksamen Freigabe im dann nächsten Monatsabschluss berücksichtigt.
Nach Erstellung eines Monatsabschlusses wird dieser als Abrechnungssnapshot festgeschrieben. Spätere Besuchsfreigaben werden einem späteren Monatsabschluss zugeordnet und verändern den abgeschlossenen Monat nicht rückwirkend.
Das Partnerportal kann insbesondere anzeigen:
- zugeordnete Projekte,
- Vergütungsgrundlagen,
- offene Vergütungen,
- abgerechnete Beträge,
- Auszahlungsstatus,
- zugehörige Abrechnungsperioden.
Soweit der Partner rechtlich als Handelsvertreter einzuordnen ist, bleiben seine zwingenden gesetzlichen Informations-, Abrechnungs- und Buchauszugsrechte unberührt.
Fehler in einer Portal- oder Abrechnungsanzeige sind GastroWebservice möglichst zeitnah mitzuteilen.
Verpflichtende Dokumentation der Kundenbetreuungsbesuche
Jeder verpflichtende Kundenbetreuungsbesuch muss über das hierfür bereitgestellte Dokumentationstool im GastroWebservice- Partnerportal dokumentiert werden.
Die Nutzung dieses Dokumentationstools ist verpflichtender Bestandteil der laufenden Betreuungsleistung eines betreuenden 45-%-Partners.
Private Kalenderangaben, handschriftliche Notizen, eigene Tabellen oder sonstige außerhalb des GastroWebservice-Partnerportals geführte Aufzeichnungen ersetzen die vorgeschriebene Portal-Dokumentation nicht.
Die Dokumentation ist nach dem Betreuungsbesuch unverzüglich vorzunehmen.
Das Dokumentationstool kann insbesondere folgende Angaben erfassen:
- Gastro-Kunde,
- Datum des Besuchs,
- betrieblicher Ansprechpartner, soweit erforderlich,
- Bestätigung des persönlichen Besuchs,
- Status des ordnungsgemäßen Systembetriebs,
- festgestellte Probleme,
- Kundenzufriedenheit,
- Unterstützungsbedarf,
- notwendige Weiterleitung an GastroWebservice,
- sachliche ergänzende Bemerkungen.
Es dürfen ausschließlich sachlich erforderliche Informationen dokumentiert werden.
Insbesondere dürfen keine unnötigen personenbezogenen Endkundendaten, privaten Mitarbeiterinformationen oder sachfremden Bewertungen eingetragen werden.
Die ordnungsgemäß abgeschlossene Portal-Dokumentation gilt zugleich als Bericht des Partners an GastroWebservice.
Folgen fehlender oder nicht dokumentierter Kundenbetreuung
Die regelmäßige Kundenbetreuung, der persönliche Drei-Monats-Besuch und die ordnungsgemäße Dokumentation sind wesentliche Vertragspflichten eines betreuenden 45-%-Partners.
Wird für einen Kunden die fällige Betreuungsleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann GastroWebservice die weitere vertragliche Betreuungsvergütung für diesen Kunden ab Eintritt der Pflichtverletzung für zukünftige Betreuungszeiträume aussetzen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche entgegenstehen.
GastroWebservice kann den Partner außerdem zur unverzüglichen Nachholung beziehungsweise Behebung der Pflichtverletzung auffordern und, soweit erforderlich, abmahnen.
Wird die Betreuungspflicht:
- trotz Aufforderung nicht erfüllt,
- wiederholt verletzt,
- dauerhaft nicht wahrgenommen,
- bewusst falsch dokumentiert
oder ist aufgrund der Gesamtumstände eine ordnungsgemäße zukünftige Betreuung nicht mehr zu erwarten, kann GastroWebservice die Kundenbetreuung einem anderen Partner übertragen und das Vertragsverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen beenden.
Soweit ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung vorliegt, kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist beendet werden.
Soweit rechtlich zunächst eine Abmahnung oder Abhilfemöglichkeit erforderlich ist, bleibt diese Voraussetzung unberührt.
Besonders schwerwiegende Pflichtverletzungen, insbesondere vorsätzlich fingierte Besuchsdokumentationen oder schwerwiegende Manipulationen, können abhängig vom Einzelfall eine unmittelbare außerordentliche Beendigung rechtfertigen.
Regionalleiter
GastroWebservice kann einzelnen Partnern oder anderen geeigneten Personen die Rolle eines Regionalleiters zuweisen.
Ein Regionalleiter kann im freigegebenen Umfang insbesondere:
- Partner zu seinem Regionalteam einladen,
- zugeordnete Partner einsehen,
- regionale Vertriebsstatistiken einsehen,
- Projekt- und Aktivitätsübersichten seines Teams einsehen,
- freigegebene Abrechnungsinformationen einsehen,
- Partner organisatorisch unterstützen.
Verantwortung für Betreuungsnachweise des Regionalteams
Regionalleiter sind im Rahmen ihrer freigeschalteten Teamfunktion verpflichtet, den Fälligkeits- und Dokumentationsstatus der verpflichtenden Drei-Monats-Betreuungsbesuche ihrer zugeordneten 45-%-Partner regelmäßig zu kontrollieren, auf fällige oder überfällige Besuche hinzuweisen und erkennbare Pflichtverletzungen an GastroWebservice weiterzugeben.
Das Portal kann Regionalleiter hierzu mit Fälligkeitsübersichten, Erinnerungen und Warnhinweisen unterstützen. Die Regionalleiterverantwortung ersetzt nicht die persönliche Besuchs- und Dokumentationspflicht des jeweiligen Partners.
Die Regionalleiterrolle begründet keine allgemeine Personal- oder Arbeitgeberstellung gegenüber den zugeordneten Partnern.
Der Regionalleiter darf gegenüber Partnern keine Vertragsänderungen oder Vergütungszusagen im Namen von GastroWebservice vornehmen, sofern er hierzu nicht ausdrücklich ermächtigt wurde.
Regionalteam und Partnerzuordnung
Ein Partner kann insbesondere durch:
- Einladung,
- Einladungslink,
- Regionalleiterkennung,
- administrative GastroWebservice-Zuordnung
einem Regionalteam zugeordnet werden.
Eine abgelehnte oder nicht abgeschlossene Einladung erzeugt keine abrechnungswirksame Teamzuordnung.
Die Regionalzuordnung begründet grundsätzlich keine exklusive geografische Vertriebszone, soweit dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde.
Sie begründet ebenso kein Arbeitsverhältnis zwischen Partner und Regionalleiter.
Regionalleitervergütung
Ein Regionalleiter kann für die ihm wirksam zugeordneten Partner, Projekte oder sonstigen abrechnungsrelevanten Vorgänge eine gesonderte Vergütung erhalten.
Art und Höhe dieser Vergütung ergeben sich ausschließlich aus:
- der individuellen Regionalleitervereinbarung,
- der freigeschalteten Vergütungsregel,
- oder der für das Regionalleiterkonto verbindlich angezeigten Abrechnungsregel.
Die öffentliche Partnerseite begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Regionalleiter-Vergütungssatz.
Eine Regionalleitervergütung entsteht nur für Vorgänge, die nach der dafür geltenden System- und Vertragslogik dem Regionalleiter beziehungsweise seinem Regionalteam abrechnungswirksam zugeordnet sind.
Soweit die Regionalleitervergütung laufende Umsätze eines Regionalteams einbezieht, gehört die vertragsgemäße Wahrnehmung der Regionalleiteraufgaben, einschließlich der vorgesehenen Kontrolle der Betreuungsbesuche des Teams, zur laufenden Gegenleistung. Zwingende gesetzliche Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Bei laufenden provisionsfähigen Umsätzen eines betreuenden 45-%-Partners folgt der laufende Regionalleiteranteil derselben Betreuungsfreigabe wie die 25-%-Betreuungsvergütung des Partners. Solange der zugrunde liegende Kundenbesuch nicht anerkannt ist, wird auch der auf diesen Kunden und Leistungszeitraum entfallende Regionalleiterbetrag nicht für den Monatsbericht freigegeben.
Wird der Kundenbesuch anerkannt, wird der Regionalleiteranteil auf Basis des für den Vorgang festgeschriebenen Regionalleitersatzes für denselben freigegebenen Leistungszeitraum berücksichtigt. Mehrmonatige oder jährliche Vorauszahlungen werden dabei ebenso zeitanteilig behandelt. Die im Kalendermonat freigegebenen Regionalleiterpositionen werden im jeweiligen Monatsbericht zusammengefasst.
Änderung von Betreuungs- und Regionalzuordnungen
GastroWebservice darf Kunden-, Partner- oder Regionalzuordnungen ändern, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht.
Ein solcher Grund kann insbesondere vorliegen bei:
- Beendigung der Partnerbeziehung,
- dauerhafter Nichterfüllung von Betreuungspflichten,
- wiederholt nicht dokumentierten Kundenbesuchen,
- begründetem Kundenwunsch nach einem anderen Ansprechpartner,
- längerer tatsächlicher Betreuungsunfähigkeit,
- erheblichen Konflikten,
- organisatorischer Neuordnung,
- Sicherheits- oder Missbrauchsfällen.
Zuordnungsänderungen können protokolliert und mit einer Begründung versehen werden.
Bereits endgültig festgestellte Abrechnungszeiträume werden durch eine spätere organisatorische Zuordnung nicht allein rückwirkend verändert.
Korrekturen aufgrund technischer Fehler, Manipulation, gesetzlicher Pflichten oder wirksamer Vereinbarungen bleiben möglich.
Abrechnung, Entstehung und Fälligkeit von Vergütungen
Ob und wann eine Vergütung entsteht und fällig wird, richtet sich nach:
- diesen Bedingungen,
- der individuellen Vergütungsvereinbarung,
- der verbindlichen Portalregel,
- zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Das Partnerportal kann insbesondere folgende Status anzeigen:
- Interessent,
- Demo,
- Testkunde,
- Vertragsabschluss,
- Betreuung aktiv,
- Betreuungsbesuch fällig,
- Betreuungsbesuch überfällig,
- noch nicht abrechnungsreif,
- abrechnungsreif,
- abgerechnet,
- ausgezahlt.
Eine statistische Statusanzeige muss nicht mit der rechtlichen Fälligkeit eines Vergütungsanspruchs identisch sein.
Soweit zwingendes Handelsvertreterrecht gilt, bleiben insbesondere gesetzliche Abrechnungs- und Buchauszugsrechte unberührt.
Gutschriftverfahren
GastroWebservice kann mit einem Partner vereinbaren, abrechnungsfähige Leistungen im Gutschriftverfahren abzurechnen.
Das Gutschriftverfahren wird nur verwendet, wenn es zuvor zwischen den Parteien entsprechend vereinbart wurde.
Der Partner muss steuerlich relevante Änderungen unverzüglich mitteilen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Änderung des Namens oder Unternehmens,
- Änderung der Anschrift,
- Änderung der umsatzsteuerlichen Behandlung,
- Änderung einer vorhandenen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Eine fehlerhafte Gutschrift ist GastroWebservice unverzüglich mitzuteilen.
Storno, Rücklastschrift und Rückabwicklung
Wird ein vermitteltes Geschäft storniert, rückabgewickelt, nicht durchgeführt oder eine Zahlung rückbelastet, kann dies Auswirkungen auf die Vergütungsabrechnung haben.
Maßgeblich sind:
- die individuelle Vereinbarung,
- der wirtschaftliche Vorgang,
- der bereits erreichte Abrechnungsstatus,
- zwingende gesetzliche Provisionsvorschriften.
Eine bereits gesetzlich zwingend entstandene Provision wird nicht allein durch eine abweichende Bezeichnung oder interne Buchungsregel beseitigt.
Irrtümlich oder unberechtigt ausgezahlte Beträge können im gesetzlich zulässigen Umfang zurückgefordert oder verrechnet werden.
Partner- und Regionalleiterstatistiken
GastroWebservice kann zur Vertriebs-, Qualitäts- und Betreuungssteuerung statistische Informationen bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Schnelldemos,
- sonstige Demos,
- Testkunden,
- Abschlüsse,
- Demo-zu-Test-Quote,
- Test-zu-Abschluss-Quote,
- Demo-zu-Abschluss-Quote,
- zugeordnete Projekte,
- Aktivitätsmenge und Aktivitätsarten,
- Zeitpunkt der letzten Aktivität,
- Anzahl betreuter Kunden,
- letzte Kundenbesuche,
- fällige Kundenbesuche,
- überfällige Kundenbesuche,
- dokumentierte Kundenzufriedenheit,
- offene Betreuungsmaßnahmen.
Solche Kennzahlen dienen insbesondere der Qualitätssicherung und internen Vertriebs- und Betreuungsorganisation.
Sie begründen für sich allein keinen zusätzlichen Vergütungsanspruch.
Kunde-wirbt-Kunde-Programm
Bestehende GastroWebservice-Kunden können, soweit das Programm freigeschaltet ist, andere Gastronomiebetriebe empfehlen.
Die Teilnahme am Kunde-wirbt-Kunde-Programm macht den Gastro-Kunden nicht automatisch zum Vertriebspartner, Handelsvertreter oder Regionalleiter.
Insbesondere bestehen dadurch grundsätzlich:
- keine regelmäßige Vertriebspflicht,
- keine Mindestzahl an Empfehlungen,
- keine Kundenbetreuungspflicht,
- keine Abschlussvollmacht,
- keine Regionalleiterfunktion.
Die Höhe der jeweiligen Empfehlungsprämie wird im dafür vorgesehenen Empfehlungsbereich oder bei Registrierung des Empfehlungsfalls angegeben.
Freigabe einer Kunde-wirbt-Kunde-Prämie
Eine Empfehlungsprämie wird wirtschaftlich freigegeben, wenn der geworbene Betrieb einen wirksamen kostenpflichtigen GastroWebservice-Vertrag abgeschlossen hat und mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Variante 1 – drei echte bezahlte Nutzungsmonate
Der geworbene Betrieb hat mindestens drei reguläre Monatsrechnungen vollständig aus eigenen Zahlungsmitteln bezahlt.
Zusätzlich müssen seit Beginn des ersten qualifizierenden Nutzungsmonats tatsächlich mindestens drei Kalendermonate vergangen sein.
Eine Vorauszahlung mehrerer Monatsbeträge verkürzt diesen Zeitraum nicht.
oder
Variante 2 – mindestens 50 % Eigenzahlung der Anmelde- beziehungsweise Einrichtungsgebühr
Der geworbene Betrieb hat mindestens 50 % der vereinbarten Anmelde- beziehungsweise Einrichtungsgebühr aus eigenen Zahlungsmitteln bezahlt.
Als Eigenzahlung zählen insbesondere nicht:
- Empfehlungsgutschriften,
- andere Empfehlungsprämien,
- kostenlose interne Gutschriften,
- interne Verrechnungen,
- stornierte Zahlungen,
- rückbelastete Zahlungen.
Ausschluss von Empfehlungsprämien
Ein Anspruch auf eine Empfehlungsprämie besteht insbesondere nicht bei:
- Selbstwerbung,
- fingierten Unternehmen,
- nicht tatsächlich existierenden Betrieben,
- Mehrfachregistrierung derselben Empfehlung,
- Manipulation von Kundendaten,
- bereits bestehenden GastroWebservice-Kunden,
- bereits wirksam registrierten oder anderweitig geschützten Interessenten,
- vollständigem Storno,
- Rücklastschrift,
- vollständiger wirtschaftlicher Rückabwicklung,
- vorsätzlicher Umgehung der Teilnahmebedingungen.
Wirtschaftlich identische Selbstwerbungen über Strohleute, verbundene Scheinkonten oder künstlich geschaffene Unternehmen können ebenfalls ausgeschlossen werden.
Doppelvergütung und Mehrfachzuordnung
Ein und derselbe Interessent kann nicht aufgrund derselben Vermittlungsleistung beliebig mehrfach provisions- oder prämienwirksam registriert werden.
Ist ein Betrieb bereits:
- einem Partner wirksam zugeordnet,
- durch den Kontaktschutz geschützt,
- bestehender GastroWebservice-Kunde,
- als qualifizierte Empfehlung registriert,
begründet eine spätere zusätzliche Registrierung grundsätzlich keinen zweiten vertraglichen Anspruch aus derselben Vermittlungsleistung.
Eine Kombination verschiedener Vergütungsarten kann nur erfolgen, wenn dies für den konkreten Fall vertraglich vorgesehen ist oder sich ein Anspruch aus zwingendem Recht ergibt.
Marken, Logos und Vertriebsunterlagen
Aktive Partner und Regionalleiter dürfen freigegebene GastroWebservice-Logos, Produktabbildungen, Flyer, Präsentationen und sonstige Vertriebsunterlagen im vorgesehenen Umfang für ihre GastroWebservice-Tätigkeit nutzen.
Unzulässig sind insbesondere:
- eigenmächtige Veränderungen verbindlicher Preise,
- Verfälschung von Leistungsbeschreibungen,
- Auftreten als Inhaber von GastroWebservice,
- Registrierung täuschend offizieller Domains oder Konten ohne Genehmigung,
- Weitergabe vertraulicher interner Unterlagen an Wettbewerber.
Mit Ende der Zusammenarbeit endet grundsätzlich das Recht, GastroWebservice-Marken so zu verwenden, dass eine weiterhin bestehende offizielle Partnerschaft dargestellt wird.
Vertraulichkeit
Partner und Regionalleiter müssen nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen von GastroWebservice vertraulich behandeln.
Hierzu können insbesondere gehören:
- interne Vergütungsmodelle,
- nicht veröffentlichte Entwicklungsinformationen,
- technische Sicherheitsinformationen,
- interne Administrationsfunktionen,
- Kundendaten,
- Interessentendaten,
- Partnerdaten,
- Vertriebsstatistiken,
- Unternehmenskennzahlen.
Die Verpflichtung besteht auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen einer Partner- oder Regionalleitervereinbarung richten sich zunächst nach der individuell geschlossenen Vereinbarung und den zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
GastroWebservice und der jeweilige selbstständige Partner beziehungsweise Regionalleiter können ein unbefristetes Vertragsverhältnis ordentlich auch ohne Angabe eines sachlichen Kündigungsgrundes beenden, soweit keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Vorschrift entgegensteht. Dabei sind die jeweils geltenden vertraglichen und gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten.
Soweit der Partner rechtlich als Handelsvertreter einzuordnen ist, bleiben insbesondere die zwingenden handelsvertreterrechtlichen Kündigungsfristen und sonstigen Schutzvorschriften unberührt.
Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Beruht der Kündigungsgrund auf einer behebbaren Pflichtverletzung, erfolgt eine fristlose Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abmahnung oder angemessener Abhilfefrist, soweit eine solche nach den gesetzlichen Vorschriften nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.
Die wiederholte oder erhebliche Verletzung der verpflichtenden Drei-Monats-Kundenbetreuung oder der vorgeschriebenen Besuchsdokumentation kann eine erhebliche Vertragspflichtverletzung darstellen und nach Maßgabe des Einzelfalls weitere Maßnahmen bis hin zur außerordentlichen Beendigung der Zusammenarbeit rechtfertigen.
Eine Kündigung kann insbesondere per E-Mail an info@gastrowebservice.de erfolgen.
Folgen der Beendigung
Mit Ende der Partner- oder Regionalleitertätigkeit endet grundsätzlich der Zugriff auf:
- das Partnerportal,
- Regionalleiterfunktionen,
- neue Interessentenregistrierungen,
- interne Vertriebsinformationen,
- nicht mehr benötigte Vertriebszugänge.
Bereits rechtmäßig entstandene Vergütungsansprüche bleiben nach Maßgabe der Vereinbarung und zwingenden gesetzlichen Regelungen bestehen.
Mit Wirksamwerden der Beendigung entfällt für zukünftige Zeiträume die an eine fortlaufende Betreuung geknüpfte laufende Betreuungsvergütung, soweit keine abweichende Vereinbarung oder zwingende gesetzliche Provisions- oder Ausgleichsregelung eingreift.
Soweit gesetzlich vorgesehen, bleiben auch mögliche nachvertragliche Provisions- oder Ausgleichsansprüche unberührt.
Personenbezogene Interessenten- und Kundendaten sind nach Ende der Tätigkeit zu löschen beziehungsweise zurückzugeben, soweit keine gesetzliche Pflicht oder sonstige zulässige Rechtsgrundlage zur weiteren Speicherung besteht.
GastroWebservice-Marken und aktive Partnerkennzeichnungen dürfen nach Beendigung nicht weiter so verwendet werden, dass eine fortbestehende offizielle Partnerschaft vorgetäuscht wird.
Steuern, Abgaben und eigene Kosten
Selbstständige Partner und Regionalleiter sind grundsätzlich selbst für die steuerliche und gewerbliche Behandlung ihrer Tätigkeit und Vergütungen verantwortlich.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Einkommen- beziehungsweise Ertragsteuern,
- Umsatzsteuer,
- Gewerbesteuer,
- Gewerbeanmeldung,
- Sozialversicherungs- und Versicherungspflichten, soweit einschlägig.
Eigene:
- Fahrzeugkosten,
- Reisekosten,
- Telefonkosten,
- Gerätekosten,
- Bürokosten,
- sonstige eigene Vertriebskosten
trägt der selbstständige Partner grundsätzlich selbst, soweit GastroWebservice nicht ausdrücklich eine Kostenübernahme zugesagt hat.
Sperrung, Betreuungsaussetzung und vorläufige Vergütungsaussetzung
GastroWebservice kann einen Partner- oder Regionalleiterzugang vorübergehend sperren oder Funktionen einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- Kontomissbrauch,
- erhebliche Datenschutzverstöße,
- unzulässige Werbemethoden,
- Vergütungsmanipulation,
- fingierte Besuchsdokumentationen,
- wiederholte Verletzung der Betreuungs- oder Dokumentationspflicht,
- erhebliche Falschangaben,
- Gefährdung der GastroWebservice-Systeme,
- sonstige erhebliche Vertragsverletzungen.
Bei begründeten Zweifeln an der ordnungsgemäßen Erbringung einer vertraglichen Betreuungsleistung kann GastroWebservice die hiervon betroffene laufende Betreuungsvergütung bis zur Klärung vorläufig zurückstellen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Stellt sich heraus, dass der Partner die Voraussetzungen ordnungsgemäß erfüllt hat, werden fällige zu Unrecht zurückgestellte Beträge ordnungsgemäß abgerechnet.
Zwingende gesetzliche Provisions- und Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Ordentliche und außerordentliche Beendigung der Zusammenarbeit
Ordentliche Kündigung ohne Angabe von Gründen
GastroWebservice ist berechtigt, ein unbefristetes Vertragsverhältnis mit einem selbstständigen Partner oder Regionalleiter jederzeit ordentlich zu kündigen, ohne hierfür einen besonderen Kündigungsgrund angeben zu müssen.
Die ordentliche Kündigung wird zu dem nach der individuellen Vereinbarung oder den zwingenden gesetzlichen Vorschriften nächstmöglichen Termin wirksam.
Das gleiche Recht zur ordentlichen Kündigung steht dem Partner oder Regionalleiter nach Maßgabe der jeweiligen gesetzlichen und vertraglichen Kündigungsfristen zu.
Soweit auf das Vertragsverhältnis zwingende handelsvertreterrechtliche Kündigungsfristen Anwendung finden, werden diese durch die vorstehende Regelung nicht verkürzt.
Die Ausübung des ordentlichen Kündigungsrechts erfordert grundsätzlich keine Angabe eines sachlichen Kündigungsgrundes.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund
Das Recht beider Vertragsparteien, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich und gegebenenfalls ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu beenden, bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann in Betracht, wenn unter Abwägung der beiderseitigen Interessen eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.
Als erhebliche Pflichtverletzungen können abhängig von den Umständen des Einzelfalls insbesondere in Betracht kommen:
- wiederholte oder nachhaltige Nichtdurchführung verpflichtender Kundenbesuche,
- wiederholte oder nachhaltige Nichtnutzung des verpflichtenden Dokumentationstools,
- bewusst falsche oder fingierte Besuchsdokumentationen,
- schwerwiegende Manipulation von Provisions- oder Abrechnungsdaten,
- erhebliche Datenschutzverletzungen,
- schwerwiegender Missbrauch von Kunden- oder Interessentendaten,
- vorsätzliche erhebliche Schädigung von GastroWebservice oder Kunden,
- sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen.
Soweit die verletzte Pflicht ihrer Art nach behebbar ist und das Gesetz zunächst eine Abmahnung oder Gelegenheit zur Abhilfe erfordert, wird diese Voraussetzung beachtet.
Bei besonders schwerwiegenden Umständen, bei denen eine vorherige Abmahnung rechtlich entbehrlich ist, kann die außerordentliche Kündigung unmittelbar erfolgen.
Folgen der Beendigung
Mit Wirksamwerden der Beendigung kann GastroWebservice den Zugriff auf:
- das Partnerportal,
- Regionalleiterfunktionen,
- neue Interessentenregistrierungen,
- interne Vertriebsinformationen,
- Kundenbetreuungsbereiche,
- nicht mehr erforderliche Projektzugänge
deaktivieren.
GastroWebservice kann die zuvor zugeordneten Kunden:
- selbst weiter betreuen,
- einem anderen Partner zuordnen,
- einem anderen Regionalteam zuordnen,
- auf eine andere Betreuungsstruktur übertragen.
Der ausgeschiedene Partner darf nach Ende seiner Berechtigung keine Kunden- oder Interessentendaten für eigene Zwecke weiterverwenden.
GastroWebservice-Marken dürfen nicht weiter so verwendet werden, dass der Eindruck einer fortbestehenden offiziellen Partnerbeziehung entsteht.
Vergütung nach Beendigung der Zusammenarbeit
Da die vertragliche laufende Betreuungsvergütung die tatsächliche fortdauernde Kundenbetreuung vergütet, entsteht nach Beendigung der Betreuung grundsätzlich kein neuer vertraglicher Anspruch auf diese Betreuungsvergütung für zukünftige Betreuungszeiträume.
Dies gilt insbesondere, wenn die Kundenbetreuung anschließend durch GastroWebservice oder einen anderen Partner übernommen wird.
Unberührt bleiben:
- bereits wirksam entstandene und fällige Vergütungsansprüche,
- zwingende gesetzliche Provisionsansprüche,
- gesetzlich bestehende nachvertragliche Provisionsansprüche,
- ein gegebenenfalls bestehender gesetzlicher Handelsvertreterausgleich,
- sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche.
Eine spätere Beendigung der Zusammenarbeit beseitigt daher nicht rückwirkend bereits wirksam entstandene Ansprüche.
Unberechtigt ausgezahlte, auf Manipulation beruhende oder irrtümlich abgerechnete Beträge können im gesetzlich zulässigen Umfang zurückgefordert werden.
Haftung
GastroWebservice haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Partner und Regionalleiter haften nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihnen schuldhaft verursachte Schäden, insbesondere aufgrund:
- unzulässiger Werbemaßnahmen,
- Datenschutzverletzungen,
- unberechtigter Vertragszusagen,
- Manipulationen,
- vorsätzlich falscher Dokumentationen,
- sonstiger schuldhafter Vertragsverletzungen.
Änderungen dieser Bedingungen
GastroWebservice kann für zukünftige Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsverhältnisse geänderte Bedingungen verwenden.
Änderungen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses werden nur entsprechend einer wirksamen vertraglichen Änderungsregelung, durch Vereinbarung oder aufgrund einer sonstigen gesetzlichen Grundlage wirksam.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche werden nicht allein durch eine spätere Änderung dieser Bedingungen rückwirkend beseitigt.
Neue Vergütungsmodelle gelten für zukünftige Vorgänge nur entsprechend der hierfür wirksam getroffenen Vereinbarung.
Eine erforderliche Zustimmung wird nicht allein durch Schweigen fingiert.
Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zwingendes Handelsvertreterrecht, bleiben unberührt.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von GastroWebservice Gerichtsstand.
Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder nicht wirksam Vertragsbestandteil werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die wichtigsten Partnerregeln auf einen Blick
- Partner und Regionalleiter arbeiten grundsätzlich selbstständig.
- Ohne ausdrückliche Vollmacht dürfen keine eigenmächtigen Sonderpreise, Garantien oder Vertragsänderungen für GastroWebservice zugesagt werden.
- Interessenten werden zentral registriert und auf Dubletten geprüft.
- Ein ordnungsgemäß registrierter Interessent erhält grundsätzlich sechs Monate Kontaktschutz.
- Bei aktiver Kundenbeziehung bleibt der Betrieb gegen konkurrierende Partnerzuordnungen geschützt.
- Schnelldemos sind unverbindlich.
- Der kostenlose 28-Tage-Test wird nicht automatisch kostenpflichtig.
- Bei betreuenden 45-%-Partnern sind 45 % der Anmeldegebühr die vereinbarte Abschlussvergütung.
- Die vertragliche Beteiligung an laufenden Einnahmen ist eine Betreuungsvergütung und keine zusätzliche Abschlussvergütung.
- Betreuende 45-%-Partner müssen jeden aktiven zugeordneten Kunden mindestens einmal innerhalb von drei Monaten persönlich besuchen.
- Bei jedem Besuch müssen Systembetrieb, Kundenzufriedenheit und eventueller Unterstützungsbedarf geprüft werden.
- Jeder Pflichtbesuch muss im GastroWebservice-Partnerportal über das dafür vorgesehene Dokumentationstool dokumentiert werden.
- Nicht dokumentierte Besuche erfüllen die vereinbarte Dokumentationspflicht nicht.
- Bei fehlender laufender Betreuung kann die zukünftige vertragliche Betreuungsvergütung für betroffene Kunden ausgesetzt werden, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.
- Regionalleiter müssen die Betreuungsprozesse ihrer zugeordneten Partner organisatorisch überwachen.
- GastroWebservice kann ein unbefristetes Partner- oder Regionalleiterverhältnis jederzeit ordentlich ohne Angabe eines besonderen Kündigungsgrundes zum nächstmöglichen gesetzlich beziehungsweise vertraglich zulässigen Termin kündigen.
- Bei wichtigem Grund kann eine außerordentliche Kündigung nach den gesetzlichen Voraussetzungen erfolgen.
- Nach Ende der tatsächlichen Betreuung entstehen grundsätzlich keine neuen vertraglichen Betreuungsvergütungen für zukünftige Betreuungszeiträume.
- Zwingende gesetzliche Provisions-, Abrechnungs-, Kündigungs- und Ausgleichsansprüche bleiben unberührt.
- Das Kunde-wirbt-Kunde-Programm ist von der laufenden Vertriebspartnerschaft getrennt.
- Empfehlungsprämien werden erst nach Erfüllung der festgelegten wirtschaftlichen Freigabekriterien ausgezahlt.
Kontakt für Partner und Regionalleiter
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
Telefon: 0171 20 10 285
E-Mail: info@gastrowebservice.de
