Điều khoản
Phiên bản có giá trị pháp lý hiện chỉ có bằng tiếng Đức. Các bản dịch văn bản pháp lý chỉ được công bố sau khi được chuyên gia kiểm tra.
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Nutzungsbedingungen
Bedingungen für die Nutzung der GastroWebservice-Plattform, der Kundenbestellseiten, Betreiber-, Partner- und Regionalleiterportale sowie der Bestell-, Küchen-, Geräte-, Kiosk-, Liefer-, Marketing-, Werbe-, Kommunikations-, Demo-, Test-, Kundenbetreuungs- und Verwaltungsfunktionen.
Anbieter:
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
Telefon:
0171 20 10 285
E-Mail:
info@gastrowebservice.de
Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der von GastroWebservice bereitgestellten Webseiten, Apps, Progressive Web Apps, Portale, Geräteoberflächen, Bestellseiten und sonstigen digitalen Funktionen.
Sie gelten abhängig von der jeweils genutzten Funktion insbesondere für:
- Gastronomiebetriebe,
- Betriebsinhaber und Administratoren,
- Mitarbeiter eines Gastro-Kunden,
- Küchen-, Theken- und Tischbenutzer,
- Lieferfahrer,
- Kioskbenutzer,
- Endkunden von Gastronomiebetrieben,
- Interessenten und Testkunden,
- Vertriebspartner und Vermittler,
- betreuende Partner,
- Regionalleiter,
- Teilnehmer am Kunde-wirbt-Kunde-Programm.
Welche Regelungen im Einzelfall gelten, richtet sich nach der jeweils genutzten Rolle und Funktion.
Verhältnis zu AGB und Sonderbedingungen
Diese Nutzungsbedingungen regeln insbesondere die ordnungsgemäße technische und organisatorische Nutzung der GastroWebservice-Systeme.
Für kostenpflichtige Verträge mit GastroWebservice gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Für Partner, Vermittler, Regionalleiter und Empfehlungsprogramme gelten zusätzlich die:
Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten zusätzlich:
- die Datenschutzerklärung,
- gegebenenfalls eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung,
- die Cookie- und Einwilligungsinformationen.
Individuell ausgehandelte Vertragsbedingungen gehen allgemeinen Regelungen vor.
Für Partner- und Regionalleiterverhältnisse haben die speziellen Partnerbedingungen in ihrem sachlichen Anwendungsbereich Vorrang.
Rollen innerhalb von GastroWebservice
GastroWebservice verwendet ein rollenbezogenes Berechtigungssystem.
Abhängig von der Freischaltung können insbesondere folgende Rollen bestehen:
- Betreiber / Hauptadministrator,
- betrieblicher Unterbenutzer,
- Küche,
- Theke / Tischbestellung,
- Lieferung / Fahrer,
- Kiosk,
- Vertriebspartner,
- betreuender Partner,
- Regionalleiter,
- interne Verwaltungs- und Administrationsrollen.
Ein Benutzer darf ausschließlich Funktionen nutzen, die seiner freigeschalteten Rolle entsprechen.
Registrierung und Benutzerkonten
Soweit für eine Funktion ein Benutzerkonto erforderlich ist, müssen die bei der Registrierung verlangten Angaben richtig und vollständig sein.
Änderungen relevanter Angaben sind zeitnah zu aktualisieren.
Konten dürfen nur von der hierzu berechtigten Person beziehungsweise dem berechtigten Unternehmen verwendet werden.
Die Nutzung fremder Benutzerkonten ohne entsprechende Berechtigung ist unzulässig.
Zugangsdaten, Passwörter, PIN und QR-Zugänge
Passwörter, PINs, QR-Zugänge, Authentifizierungstoken und vergleichbare Zugangsinformationen sind gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Gerätebezogene QR- oder PIN-Zugänge dürfen nur auf den dafür vorgesehenen betrieblichen Geräten beziehungsweise durch die hierfür berechtigten Personen verwendet werden.
Bei Verdacht auf Verlust, unberechtigte Weitergabe oder Missbrauch muss der Zugang unverzüglich geändert, gesperrt oder GastroWebservice informiert werden.
Betreiberportal
Das Betreiberportal ermöglicht dem Gastronomiebetrieb die Verwaltung seiner GastroWebservice-Funktionen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Speisekarte und Preise,
- Kategorien und Produkte,
- Extras und Varianten,
- Öffnungszeiten,
- Liefergebiete,
- Lieferkosten und Mindestbestellwerte,
- Produktverfügbarkeiten,
- Vorbestellungen,
- Gerätezugänge,
- Marketingfunktionen,
- Zusatzleistungen,
- Statistiken,
- Betriebs- und Designinformationen.
Der Betreiber ist für die sachliche Richtigkeit der von ihm gepflegten Betriebsinformationen verantwortlich.
Unterkonten und Mitarbeiter
Soweit vorgesehen, kann ein Betreiber Mitarbeitern oder sonstigen berechtigten Personen eigene Unterzugänge einrichten.
Der Betreiber ist verantwortlich, die Berechtigungen angemessen zu vergeben und nicht mehr benötigte Berechtigungen wieder zu entziehen.
Mitarbeiter dürfen ihre Berechtigungen nicht eigenmächtig an andere Personen weitergeben.
Geräte und gleichzeitige Nutzung
Für bestimmte Funktionen können gleichzeitig nutzbare Geräteplätze begrenzt sein.
Dies kann insbesondere folgende Gerätekategorien betreffen:
- Küche,
- Theke / Tischbestellung,
- Lieferung,
- Kiosk.
Die Zahl der im jeweiligen Tarif oder Modul nutzbaren Geräte ergibt sich aus dem Vertrag beziehungsweise dem Betreiberportal.
Soweit eine Lieferfunktion freigeschaltet ist, können nach dem hierfür vorgesehenen Modell bis zu zwei gleichzeitig nutzbare Liefergeräte ohne zusätzliche Liefergerätegebühr bereitgestellt werden.
Weitere gleichzeitig nutzbare Liefergeräte können als Zusatzleistung gebucht werden.
Gerätebegrenzungen dürfen nicht technisch umgangen werden.
Automatische Sitzungsbeendigung und Schichtwechsel
Aus Sicherheits- und Geräteverwaltungsgründen können betriebliche Gerätezugänge automatisch beendet beziehungsweise zurückgesetzt werden.
Für entsprechend eingerichtete GastroWebservice-Geräte erfolgt ein automatischer Schicht- beziehungsweise Sitzungsreset grundsätzlich täglich um 03:00 Uhr in der lokalen Zeitzone des jeweiligen Gastronomiebetriebs.
Danach kann eine erneute Anmeldung beziehungsweise Gerätefreigabe erforderlich sein.
Speisekarten, OCR und automatisierte Erkennung
GastroWebservice kann Funktionen bereitstellen, mit denen Speisekarten aus Fotos, PDF-Dateien oder anderen unterstützten Quellen automatisiert erfasst werden.
Hierbei können insbesondere OCR-, KI- und Strukturierungsverfahren eingesetzt werden.
Automatisch erkannte Inhalte müssen vor produktiver Verwendung auf Richtigkeit überprüft werden.
Der Gastronomiebetrieb bleibt insbesondere verantwortlich für:
- Produktnamen,
- Preise,
- Extras,
- Allergenangaben,
- Zusatzstoffangaben,
- Produktbeschreibungen,
- sonstige gesetzlich erforderliche Angaben.
Kundenbestellseite, PWA und QR-Code
Teilnehmende Gastronomiebetriebe können eine individuelle digitale Kundenbestellseite erhalten.
Diese kann insbesondere über:
- einen Weblink,
- QR-Code,
- Progressive Web App,
- Startbildschirm-Verknüpfung,
- unterstützte GastroWebservice-App-Funktionen
aufgerufen werden.
Die technische Darstellungsweise kann abhängig von Betriebssystem, Browser und Endgerät variieren.
Endkundenbestellungen
GastroWebservice stellt die technische Infrastruktur zur Übermittlung von Bestellungen bereit.
Vertragspartner des Endkunden für die bestellten Speisen, Getränke, Abholung, Lieferung oder sonstigen gastronomischen Leistungen ist grundsätzlich der jeweils angezeigte Gastronomiebetrieb.
GastroWebservice ist nicht selbst Verkäufer oder Hersteller der bestellten Speisen und Getränke.
Der Gastronomiebetrieb ist insbesondere verantwortlich für:
- Produktangebot,
- Preise,
- Verfügbarkeit,
- Lebensmittelsicherheit,
- Allergene und Zusatzstoffe,
- Zubereitung,
- Abholung und Lieferung.
Abholung, Tisch und Theke
GastroWebservice kann verschiedene Bestellarten bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Abholung,
- Lieferung,
- Tischbestellung,
- Kellner- beziehungsweise Thekenbestellung.
Welche Bestellarten verfügbar sind, bestimmt der jeweilige Gastronomiebetrieb innerhalb der freigeschalteten Funktionen.
Küche, Wartezeiten und Auslastungssteuerung
GastroWebservice kann automatische und manuelle Funktionen zur Steuerung von Küchenlast, Abholzeiten und Lieferzeiten bereitstellen.
Automatische Berechnungen können insbesondere berücksichtigen:
- offene Bestellungen,
- Artikelmengen,
- Vorbestellungen,
- betriebliche Kapazitäten,
- manuelle Verzögerungsstufen.
Berechnete Zeiten sind technische Prognosen und keine Garantie, dass eine konkrete Bestellung exakt zu diesem Zeitpunkt fertiggestellt oder ausgeliefert wird.
Der Gastronomiebetrieb bleibt verpflichtet, die tatsächliche Betriebssituation zu überwachen.
Waren-, Zutaten- und Produktverfügbarkeit
GastroWebservice kann Funktionen bereitstellen, mit denen Produkte oder Zutaten vorübergehend als nicht verfügbar gekennzeichnet werden.
Eine nicht verfügbare Grundzutat kann, soweit entsprechend konfiguriert, zur automatischen Nichtverfügbarkeit mehrerer davon abhängiger Produkte führen.
Der Gastronomiebetrieb ist verantwortlich, die tatsächliche Warenlage korrekt im System abzubilden.
Wiederverfügbarkeitszeiten können automatisch oder manuell festgelegt werden.
Vorbestellungen
Soweit vom Gastronomiebetrieb aktiviert, können Endkunden Bestellungen für einen zukünftigen Zeitpunkt aufgeben.
Dabei können insbesondere berücksichtigt werden:
- Öffnungszeiten,
- Urlaubs- und Schließzeiten,
- Produkt-Wochentage,
- Produktverfügbarkeit,
- Kapazitäts- und Vorlaufzeiten.
Die im System dargestellten verfügbaren Termine richten sich nach den vom Betreiber hinterlegten Einstellungen und den technisch ermittelten Kapazitäten.
Self-Service-Kiosk
GastroWebservice kann einen Self-Service-Kioskmodus für geeignete Touchgeräte bereitstellen.
Endkunden können dort insbesondere:
- Produkte auswählen,
- Extras konfigurieren,
- einen Warenkorb erstellen,
- die Bestellung absenden,
- eine Bestellnummer erhalten.
Nach Abschluss eines Kioskvorgangs soll die Oberfläche für den nächsten Kunden zurückgesetzt werden.
Persönliche Kundendaten sollen auf einem gemeinsam genutzten Kioskgerät nicht dauerhaft lokal gespeichert werden.
Lieferung und Fahrer
Für Lieferbestellungen können Fahrer- und Liefergerätefunktionen bereitgestellt werden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Anzeige von Lieferaufträgen,
- Lieferadresse,
- telefonische Kontaktmöglichkeit,
- Lieferreihenfolge,
- Navigation,
- Status „In Auslieferung“,
- Ankunftsinformationen,
- Status „Zugestellt“.
Fahrer dürfen die angezeigten Kundendaten ausschließlich zur Durchführung der jeweiligen Lieferung verwenden.
Eine private oder sachfremde Verwendung der Lieferkundendaten ist untersagt.
Routenoptimierung und Navigation
GastroWebservice kann automatisierte Routenoptimierungs- und Navigationsfunktionen bereitstellen.
Eine automatisch berechnete Reihenfolge, Fahrtstrecke, Fahrtzeit oder Ankunftszeit ist eine technische Empfehlung.
Der Fahrer bleibt verantwortlich, die tatsächliche Verkehrslage, Straßenverkehrsregeln, Verkehrszeichen, Straßensperrungen und sonstige Verkehrsvorgaben zu beachten.
Eine Navigationsanweisung darf niemals befolgt werden, wenn sie im konkreten Fall erkennbar rechtswidrig oder gefährlich wäre.
Lieferkontingente und kostenpflichtige Komfortfunktionen
Ein Tarif kann ein bestimmtes Kontingent für solche Lieferfunktionen enthalten, durch deren Nutzung GastroWebservice variable Kosten bei Drittanbietern entstehen.
Ein ausgeschöpftes Lieferkontingent führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Upgrade.
Der Gastronomiebetrieb kann, soweit das entsprechende Modell angeboten wird:
- freiwillig ein höheres Lieferpaket buchen,
- oder bis zum nächsten Kontingentzeitraum ohne zusätzliche Paketkosten weiterliefern und dabei auf neue kostenpflichtige Komfortaufrufe verzichten.
Die Annahme und Durchführung von Lieferbestellungen wird allein aufgrund eines ausgeschöpften Komfortkontingents nicht automatisch blockiert.
Insbesondere können im vorgesehenen Basisbetrieb Funktionen wie:
- Bestellannahme,
- Küchenablauf,
- Liefergerät,
- Kundenadresse,
- Fahrerstatus,
- Auslieferung und Zustellung
weiter genutzt werden, soweit hierfür keine neuen kostenpflichtigen Drittanbieteraufrufe erforderlich sind.
Eine bereits begonnene Liefertour soll nicht allein deshalb unterbrochen werden, weil während ihrer Durchführung ein Kontingent erreicht wurde.
Push-, E-Mail- und Statuskommunikation
GastroWebservice kann Bestellstatusinformationen per Website, Push-Nachricht oder E-Mail bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Bestellbestätigung,
- Abholbereitschaft,
- Lieferstart,
- bevorstehende Fahrerankunft,
- sonstige Bestellstatusinformationen.
Die tatsächliche Zustellung kann von Browser, Betriebssystem, Endgerät, Push-Dienst, Mailserver und Internetverbindung abhängen.
Transaktionale Bestellnachrichten und werbliche Kommunikation werden inhaltlich und rechtlich getrennt behandelt.
Optionale lokale Speicherung von Kundendaten
Soweit angeboten, kann ein Endkunde freiwillig bestimmte beim Bestellabschluss eingegebene Informationen auf seinem eigenen Gerät speichern.
Dadurch können diese Angaben bei späteren Bestellungen automatisch vorausgefüllt werden.
Hierzu können beispielsweise gehören:
- Name,
- Lieferanschrift,
- Telefonnummer,
- E-Mail-Adresse.
Zahlungs-, Kreditkarten- oder Onlinebankingdaten gehören nicht zu dieser lokalen Komfortspeicherung.
Die Speicherung ist freiwillig und keine Voraussetzung für eine Bestellung.
Marketing, Gutscheine und Kundenbindung
GastroWebservice kann Gastronomiebetrieben verschiedene Marketing- und Kundenbindungsfunktionen bereitstellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Gutscheine,
- Rabattaktionen,
- Treueprogramme,
- Stempelkarten,
- Erstbestelleraktionen,
- zeitlich begrenzte Angebote,
- Marketing-Push.
Der Gastronomiebetrieb bleibt verantwortlich für die von ihm erstellten oder freigegebenen Marketinginhalte und deren rechtliche Zulässigkeit.
Marketing-Automatik
Soweit freigeschaltet, kann GastroWebservice automatisierte Marketingfunktionen bereitstellen.
Diese können insbesondere auf vorher definierte Ereignisse reagieren wie:
- erste Bestellung,
- längere Bestellpause,
- Treueziel,
- schwache Verkaufszeit,
- Bestell- oder Umsatzschwellen.
Automatische Marketingfunktionen ersetzen keine gesetzlich erforderliche Einwilligung des Endkunden.
Zentrale Werbung auf Bestell- und Statusseiten
GastroWebservice ist berechtigt, auf hierfür vorgesehenen Flächen der Kunden-, Bestell- und Bestellstatusoberflächen eigene Werbung und zentral verwaltete Werbung Dritter anzuzeigen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Werbebanner,
- Bildanzeigen,
- Aktionsflächen,
- verlinkte Werbeangebote,
- Kooperationsangebote.
Auswahl, Verwaltung und technische Aussteuerung dieser zentralen Werbeflächen erfolgen ausschließlich durch GastroWebservice.
Der Gastronomiebetrieb erhält keinen administrativen Zugriff auf:
- Werbeinhalte,
- Kampagnen,
- Werbebanner,
- Werbecodes,
- zentrale Werbeaussteuerung.
Der Gastronomiebetrieb darf zentrale Werbeflächen nicht eigenmächtig verändern, ersetzen, manipulieren, verdecken oder entfernen.
Werbung und Angebote im Betreiberportal
GastroWebservice ist berechtigt, innerhalb des Betreiberportals geschäftliche Hinweise und Werbung anzuzeigen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- eigene GastroWebservice-Angebote,
- Tarif- und Zusatzmodulangebote,
- neue Funktionen,
- Sonderaktionen,
- Kooperationsangebote,
- Angebote ausgewählter Drittunternehmen oder Geschäftspartner.
Die Aussteuerung kann insbesondere nach sachlichen Kriterien erfolgen wie:
- Tarif,
- gebuchte Zusatzmodule,
- nicht gebuchte Funktionen,
- Gastronomiebranche,
- Systemsprache,
- technisch verfügbare Funktionen.
Portalwerbung kann insbesondere als Banner, Hinweisbox, Angebotskarte oder vergleichbares Portalformat dargestellt werden.
Das bloße Anzeigen oder Anklicken eines Angebots führt nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Buchung.
Kostenpflichtige Leistungen werden erst nach ausdrücklicher Buchung oder anderweitiger eindeutiger Vereinbarung aktiviert.
Diese Regelung stellt keine pauschale Einwilligung in Werbe-E-Mails, Werbe-Push, SMS, Messengerwerbung oder Telefonwerbung dar.
Zusatzleistung „Werbefrei“
Soweit angeboten, kann der Gastronomiebetrieb die Zusatzleistung „Werbefrei“ buchen.
Preis und Abrechnung richten sich nach Angebot, Vertrag oder verbindlichem Buchungsdialog.
Die Zusatzleistung betrifft die im jeweiligen Angebot bezeichneten zentralen Werbeflächen, insbesondere die vorgesehenen Endkunden- beziehungsweise Bestellstatus-Werbeflächen.
„Werbefrei“ bedeutet nicht automatisch, dass dem Gastronomiebetrieb innerhalb seines Betreiberportals keine GastroWebservice-Angebote, Tarifinformationen oder geschäftlichen Hinweise mehr angezeigt werden.
Eine weitergehende Werbefreiheit gilt nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist.
Statistik, Analytics und Systemintelligenz
GastroWebservice kann technische und betriebliche Kennzahlen für Statistik, Systemsteuerung, Qualitätssicherung, Kapazitätsplanung und Produktverbesserung verwenden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- bestätigte Bestellungen,
- Umsatzsummen,
- durchschnittliche Warenkörbe,
- Artikelmengen,
- Bestellquellen,
- Bestellzeiten,
- Funktionsnutzung,
- Marketingkennzahlen,
- technische Systemereignisse.
Zentrale GastroWebservice-Analytics sollen personenbezogene Endkundendaten soweit möglich frühzeitig zu Betriebs-, Tages- und Funktionskennzahlen verdichten.
Endkundennamen, Telefonnummern, Lieferanschriften, E-Mail-Adressen und Bestell-Freitexte sind nicht für eine zentrale personenbezogene GastroWebservice-Intelligence-Auswertung vorgesehen.
Schnelldemo und kostenloser Testbetrieb
GastroWebservice oder ein autorisierter Partner kann einem Interessenten eine personalisierte Demo bereitstellen.
Eine reine Demo begründet keine Zahlungspflicht.
Soweit angeboten, kann ein Interessent GastroWebservice außerdem für 28 Tage kostenlos testen.
Der kostenlose 28-Tage-Test wird nicht automatisch kostenpflichtig und muss nicht gekündigt werden.
Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht erst durch eine ausdrückliche Buchung beziehungsweise einen gesonderten wirksamen Vertragsabschluss.
Partnerportal, Vertriebspartner und Vermittler
GastroWebservice kann selbstständigen Vertriebspartnern und Vermittlern ein Partnerportal bereitstellen.
Dieses kann insbesondere Funktionen enthalten für:
- Interessentenregistrierung,
- Dublettenprüfung,
- Schnelldemos,
- Testkunden,
- Projektstatus,
- Abschlüsse,
- Partnerstatistiken,
- Vergütungsübersichten,
- Kundenbetreuung,
- Besuchsdokumentation.
Die Nutzung des Partnerportals ist ausschließlich für die vorgesehene GastroWebservice-Tätigkeit zulässig.
Die Einzelheiten der Partnerbeziehung richten sich nach den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Partnervergütungen und laufende Kundenbetreuung
Soweit für einen Partner das betreuende 45-%-Partner-Modell vereinbart wurde, werden Vermittlungs-/Abschlussleistung und laufende Betreuungsleistung wirtschaftlich getrennt behandelt.
Die vereinbarte Beteiligung von 45 % an der maßgeblichen Anmeldegebühr ist die vertraglich vorgesehene Abschlussvergütung für Kundengewinnung, Vermittlung und erfolgreichen Vertragsabschluss.
Eine vereinbarte Beteiligung an laufenden Einnahmen ist nach dem GastroWebservice-Vergütungsmodell keine weitere vertragliche Vergütung für den ursprünglichen Vertragsabschluss, sondern eine laufende Betreuungsvergütung.
Sie setzt die tatsächliche fortlaufende Betreuung der dem Partner zugeordneten Kunden voraus.
Zwingende gesetzliche Provisions- oder sonstige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Verpflichtende Kundenbetreuungsbesuche für betreuende 45-%-Partner
Ein betreuender 45-%-Partner muss jeden ihm zur Betreuung zugeordneten aktiven Gastro-Kunden mindestens einmal innerhalb jedes Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten persönlich im Betrieb besuchen.
Der Partner soll sich dabei insbesondere informieren über:
- den ordnungsgemäßen Betrieb des GastroWebservice-Systems aus Sicht des Kunden,
- technische Probleme,
- organisatorische Probleme,
- Kundenzufriedenheit,
- Unterstützungsbedarf,
- Schulungsbedarf,
- Verbesserungswünsche.
Erhebliche technische Probleme, Sicherheitsprobleme und erhebliche Kundenunzufriedenheit müssen im vorgesehenen Rahmen an GastroWebservice weitergemeldet werden.
Die konkrete Terminplanung innerhalb der Betreuungsfrist nimmt der selbstständige Partner grundsätzlich eigenverantwortlich vor.
Verpflichtende Dokumentation im Partnerportal
Jeder verpflichtende Betreuungsbesuch muss über das hierfür bereitgestellte Dokumentationstool im GastroWebservice- Partnerportal dokumentiert werden.
Das Dokumentationstool kann insbesondere erfassen:
- zugeordneten Gastro-Kunden,
- Besuchsdatum,
- Besuchsstatus,
- Systemstatus,
- Kundenzufriedenheit,
- festgestellte Probleme,
- Unterstützungsbedarf,
- offene Maßnahmen.
Private Notizen, eigene Tabellen, Kalendereinträge oder sonstige externe Aufzeichnungen ersetzen die verpflichtende Portal-Dokumentation nicht.
Es dürfen nur sachlich notwendige Informationen dokumentiert werden.
Insbesondere sind unnötige Endkundendaten, private Informationen über Mitarbeiter und sachfremde Bewertungen zu unterlassen.
Die abgeschlossene Portal-Dokumentation gilt zugleich als Bericht des Partners an GastroWebservice.
Fehlende oder wiederholt nicht ordnungsgemäße Betreuung und Dokumentation kann nach Maßgabe der Partnerbedingungen Auswirkungen auf die vertragliche laufende Betreuungsvergütung und das Fortbestehen der Partnerbeziehung haben.
Regionalleiter
Regionalleiter können im freigeschalteten Umfang Funktionen zur Organisation eines Regionalteams erhalten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Partnerzuordnungen,
- Projektübersichten,
- Vertriebsstatistiken,
- Betreuungsübersichten,
- fällige Kundenbesuche,
- überfällige Kundenbesuche,
- Dokumentationsstatus,
- freigegebene Vergütungsinformationen.
Regionalleiter müssen im Rahmen ihrer vereinbarten Rolle organisatorisch darauf achten, dass die ihnen zugeordneten betreuenden Partner ihre Kundenbetreuungs- und Dokumentationspflichten ordnungsgemäß wahrnehmen.
Sie müssen erkennbare erhebliche oder wiederholte Verstöße an GastroWebservice weiterleiten.
Die Regionalleiterrolle begründet für sich allein kein Arbeitsverhältnis zwischen Regionalleiter und zugeordnetem Partner.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Interessenten-, Dubletten- und Kontaktschutz
GastroWebservice verwendet einen partnerübergreifenden Interessenten- und Dublettenabgleich.
Ein ordnungsgemäß akzeptierter neuer Interessent erhält grundsätzlich einen Kontaktschutz von sechs Monaten.
Besteht anschließend eine aktive GastroWebservice-Kundenbeziehung, kann der Schutz für die Dauer dieser Kundenbeziehung fortbestehen.
Der Kontaktschutz dient insbesondere:
- der Vermeidung mehrfacher Ansprache,
- dem Schutz des Interessenten,
- der eindeutigen Partnerzuordnung,
- der Vermeidung von Provisionskonflikten.
Ein Partner erhält dadurch kein Eigentum an einem Interessenten.
Kunde-wirbt-Kunde-Programm
Bestehende GastroWebservice-Kunden können, soweit das Programm aktiviert ist, andere neue Gastronomiebetriebe empfehlen.
Eine gelegentliche Empfehlung macht den Gastro-Kunden nicht automatisch zum regulären Vertriebspartner, betreuenden Partner oder Regionalleiter.
Die Freigabe einer Empfehlungsprämie richtet sich nach den speziellen Empfehlungsbedingungen.
Eine Prämie kann insbesondere nach Erfüllung einer der vorgesehenen wirtschaftlichen Voraussetzungen freigegeben werden:
- mindestens drei tatsächlich bezahlte reguläre Monatsrechnungen aus eigenen Zahlungsmitteln und mindestens drei tatsächliche Kalendermonate,
- oder mindestens 50 % Eigenzahlung der maßgeblichen Anmelde- beziehungsweise Einrichtungsgebühr.
Empfehlungsgutschriften, andere kostenlose Gutschriften, stornierte oder rückbelastete Zahlungen gelten hierfür nicht als eigene Zahlung.
Selbstwerbung, fingierte Unternehmen, Doppelregistrierungen und Manipulationen können einen Prämienanspruch ausschließen.
Zusatzleistungen und Buchungen
GastroWebservice kann zusätzliche kostenpflichtige Module und Funktionen anbieten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Premium-Funktionen,
- zusätzliche Geräteplätze,
- zusätzliche Liefergeräte,
- größere Lieferkontingente,
- Marketing-Erweiterungen,
- Marketing-Automatik,
- Werbefrei,
- weitere Zusatzmodule.
Ein kostenpflichtiges Zusatzmodul wird nicht allein aufgrund eines Hinweises, einer Werbung, einer Kontingentüberschreitung oder der bloßen Nutzungsmöglichkeit gebucht.
Eine entgeltliche Zusatzleistung erfordert eine ausdrückliche Buchung oder anderweitige eindeutige Vereinbarung.
Betriebsferien, Saison- und Betriebspausen
Gastronomiebetriebe können im vorgesehenen Umfang Betriebsferien und Schließzeiten im System hinterlegen.
Während einer Betriebspause kann die öffentliche Bestellannahme deaktiviert sein, während der Betreiberzugang weiterhin verfügbar bleibt.
Ob eine Betriebspause auch Auswirkungen auf laufende Entgelte hat, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrags- und Tarifmodell.
Eine beitragsfreie Saisonpause setzt, soweit für den Vertrag vorgesehen, grundsätzlich eine zusammenhängende Pause von mindestens drei vollen Monaten voraus.
Zulässige Nutzung
GastroWebservice darf ausschließlich im Rahmen der vorgesehenen Funktionen und geltenden Gesetze verwendet werden.
Zulässig ist insbesondere die vertragsgemäße Nutzung für:
- Gastronomiebetrieb,
- Bestellabwicklung,
- Küchenorganisation,
- Lieferung,
- Kundenkommunikation,
- Marketing,
- Verwaltung,
- Vertrieb und Betreuung,
- sonstige freigeschaltete Funktionen.
Unzulässige Nutzung
Unzulässig sind insbesondere:
- unbefugte Zugriffe,
- Umgehung von Gerätebegrenzungen,
- Manipulation von Bestellungen,
- Manipulation von Vergütungen,
- Manipulation von Partnerzuordnungen,
- fingierte Kundenbesuche,
- falsche Besuchsdokumentationen,
- fingierte Interessenten oder Empfehlungen,
- Auslesen fremder Kundendaten,
- Weiterverkauf personenbezogener Daten,
- Einspielen von Schadsoftware,
- automatisierte Angriffe,
- Umgehung technischer Schutzmaßnahmen,
- Verwendung des Systems für rechtswidrige Inhalte oder Zwecke,
- unzulässige Werbe- oder Spammaßnahmen.
Auch der Versuch einer solchen Manipulation kann zu Sicherheitsmaßnahmen oder einer Sperrung führen.
Datenschutz und Datenminimierung
Personenbezogene Daten dürfen innerhalb von GastroWebservice nur für den jeweils vorgesehenen und rechtlich zulässigen Zweck verwendet werden.
Benutzer dürfen insbesondere keine Endkunden-, Interessenten-, Partner- oder Mitarbeiterdaten für private oder sachfremde Zwecke verwenden.
Für Partnerberichte und Kundenbetreuungsdokumentationen gilt der Grundsatz der Datenminimierung.
Soweit eine personenbezogene Information für den jeweiligen Bericht nicht erforderlich ist, soll sie nicht eingetragen werden.
Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Rechte an Software, Marken und Inhalten
Rechte an der GastroWebservice-Software, dem Quellcode, der Systemarchitektur, den eigenen Designs, Schnittstellen, Vorlagen und technischen Entwicklungen verbleiben bei GastroWebservice beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
Eine Nutzung ist nur im vertraglich beziehungsweise funktional vorgesehenen Umfang zulässig.
Unzulässig sind insbesondere:
- unbefugtes Kopieren oder Weitergeben der Software,
- Entfernen von Schutzmechanismen,
- unbefugte Vervielfältigung interner Bestandteile,
- Nutzung interner GastroWebservice- Unterlagen als eigenes Produkt.
Rechte an eigenen Logos, Produktbildern und sonstigen Kundeninhalten verbleiben bei deren jeweiligen Rechteinhabern.
Verfügbarkeit und Wartung
GastroWebservice entwickelt die Plattform fortlaufend weiter.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere auftreten durch:
- Wartungsarbeiten,
- Updates,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Server- oder Cloudstörungen,
- Internetausfälle,
- Drittanbieterausfälle,
- Änderungen von Browsern oder Betriebssystemen.
Eine jederzeit vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit besteht nur, wenn dies ausdrücklich im Rahmen eines gesonderten Service-Levels vereinbart wurde.
Sperrung und Sicherheitsmaßnahmen
GastroWebservice kann einen Zugang, ein Gerät oder einzelne Funktionen vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- unbefugten Zugriff,
- Kontomissbrauch,
- Betrug,
- Manipulation,
- Sicherheitsgefährdung,
- rechtswidrige Nutzung,
- erhebliche Vertragsverletzungen.
Eine Sicherheitsmaßnahme soll auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt werden.
Für Partner- und Regionalleiterzugänge gelten zusätzlich die besonderen Sperr- und Kündigungsregelungen der Partnerbedingungen.
Änderungen und Weiterentwicklung
GastroWebservice darf technische Funktionen weiterentwickeln, verbessern und an neue technische, gesetzliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen anpassen.
Neue Funktionen können hinzugefügt und bestehende Funktionen technisch modernisiert oder durch funktional vergleichbare Lösungen ersetzt werden.
Wesentliche vertragliche Kernleistungen werden nicht allein durch diese Nutzungsbedingungen beliebig entzogen.
Für Änderungen bestehender vertraglicher Verpflichtungen gelten die AGB und die jeweiligen Sondervereinbarungen.
Beendigung der Nutzung
Mit Beendigung eines zugrunde liegenden Vertrags- oder Nutzungsverhältnisses kann der entsprechende Zugang deaktiviert werden.
Dies kann insbesondere betreffen:
- Betreiberportal,
- Gerätezugänge,
- Kundenbestellseite,
- Partnerportal,
- Regionalleiterportal,
- interne Projektfunktionen.
Bei Partnern und Regionalleitern richtet sich die ordentliche und außerordentliche Beendigung nach den speziellen Partnerbedingungen und zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Ein unbefristetes selbstständiges Partner- oder Regionalleiterverhältnis kann von GastroWebservice nach Maßgabe der Partnerbedingungen ordentlich ohne Angabe eines besonderen Grundes zum nächstmöglichen vertraglich oder gesetzlich zulässigen Zeitpunkt beendet werden.
Eine sofortige außerordentliche Beendigung setzt einen hierfür ausreichenden wichtigen Grund und die sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen voraus.
Haftung und Verantwortungsbereiche
Für Haftung, Gewährleistung und vertragliche Verantwortungsbereiche gelten vorrangig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise die jeweils einschlägigen Sondervereinbarungen.
GastroWebservice stellt insbesondere die technische Plattform bereit.
Der Gastronomiebetrieb bleibt verantwortlich für:
- Speisen und Getränke,
- Produktqualität,
- Lebensmittelsicherheit,
- Preise,
- Allergene und Zusatzstoffe,
- Öffnungszeiten,
- Lieferbedingungen,
- Zubereitung,
- Abholung,
- tatsächliche Lieferdurchführung.
Technische Prognosen, Routenempfehlungen und automatische Wartezeitberechnungen ersetzen keine betriebliche Prüfung durch den jeweiligen Gastronomiebetrieb beziehungsweise Fahrer.
Schlussbestimmungen
Soweit für ein bestimmtes Nutzungsverhältnis besondere Vertragsbedingungen bestehen, gehen diese in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor.
Dies betrifft insbesondere:
- individuelle Vereinbarungen,
- Allgemeine Geschäftsbedingungen,
- Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen,
- Datenschutzvereinbarungen,
- Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung.
Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder nicht Vertragsbestandteil werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle einer unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Die wichtigsten Nutzungsregeln auf einen Blick
- GastroWebservice stellt die technische Plattform bereit; der Gastronom bleibt Vertragspartner seiner Endkunden für die gastronomische Leistung.
- Zugangsdaten, PINs und QR-Zugänge dürfen nur von berechtigten Personen verwendet werden.
- Geräte- und Sicherheitsbegrenzungen dürfen nicht technisch umgangen werden.
- Automatisch erkannte Speisekarteninhalte müssen vor produktiver Nutzung geprüft werden.
- Automatische Wartezeiten und Routen sind technische Prognosen beziehungsweise Empfehlungen.
- Ein ausgeschöpftes Lieferkontingent führt nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Upgrade.
- Lieferbestellungen dürfen allein deshalb nicht automatisch blockiert werden.
- Endkunden können bestimmte Bestelldaten freiwillig auf ihrem eigenen Gerät speichern; Zahlungsdaten gehören nicht dazu.
- GastroWebservice darf zentral verwaltete Werbung auf vorgesehenen Bestell- und Statusflächen anzeigen.
- Der Gastronom hat keinen Zugriff auf die zentrale Werbeverwaltung.
- GastroWebservice darf Werbung, eigene Angebote und ausgewählte Kooperationsangebote im Betreiberportal anzeigen.
- Werbung im Portal führt nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Buchung.
- Die Zusatzleistung „Werbefrei“ betrifft grundsätzlich die ausdrücklich bezeichneten Endkunden-Werbeflächen und nicht automatisch geschäftliche Portalhinweise.
- Ein kostenloser 28-Tage-Test wird nicht automatisch kostenpflichtig.
- Bei betreuenden 45-%-Partnern sind 45 % der maßgeblichen Anmeldegebühr die vereinbarte Abschlussvergütung.
- Eine vertragliche Beteiligung an laufenden Einnahmen ist eine laufende Betreuungsvergütung und keine zusätzliche Abschlussvergütung.
- Betreuende 45-%-Partner müssen jeden aktiven zugeordneten Kunden mindestens einmal innerhalb von drei Monaten persönlich besuchen.
- Jeder verpflichtende Kundenbesuch muss im vorgesehenen Dokumentationstool des Partnerportals dokumentiert werden.
- Regionalleiter müssen die Betreuungsprozesse ihrer zugeordneten Partner im Rahmen ihrer Rolle überwachen.
- Fingierte Kundenbesuche, falsche Dokumentationen und Vergütungsmanipulation sind ausdrücklich untersagt.
- Das Kunde-wirbt-Kunde-Programm ist von einer regulären Vertriebspartnerschaft getrennt.
- Personenbezogene Daten dürfen nur für den jeweils vorgesehenen Zweck verwendet werden.
- Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Kontakt zu GastroWebservice
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
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