条款
目前具有法律约束力的版本为德文。翻译后的法律文本仅在专业审核后发布。
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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung und Nutzung der GastroWebservice-Plattform und der damit verbundenen Bestell-, Betreiber-, Küchen-, Geräte-, Liefer-, Marketing-, Werbe-, Kommunikations-, Verwaltungs-, Vertriebs- und Zusatzfunktionen gegenüber Unternehmern.
Vertragspartner:
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
Telefon:
0171 20 10 285
E-Mail:
info@gastrowebservice.de
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen GastroWebservice.de, Inhaber Andy Pruß, Dachsloch 4, 35108 Allendorf – nachfolgend „GastroWebservice“ – und seinen gewerblichen Vertragspartnern über die Bereitstellung und Nutzung der GastroWebservice-Dienste.
Sie gelten insbesondere für:
- digitale Bestelllösungen,
- Kunden-Web-Apps und Progressive Web Apps,
- Betreiberportale,
- Küchen-, Tisch-, Theken- und Kioskfunktionen,
- Liefer- und Fahrerfunktionen,
- Gerätezugänge,
- Routen- und Navigationsfunktionen,
- Marketing- und Kundenbindungsfunktionen,
- Werbeflächen und Werbefrei-Optionen,
- Statistik- und Verwaltungsfunktionen,
- Demo- und Testsysteme,
- Cloud- und Kommunikationsdienste,
- Partner-, Vermittlungs- und Regionalleiterbereiche,
- Zusatzmodule und sonstige vereinbarte Leistungen.
Ausschließlich Unternehmer / B2B
Die kostenpflichtigen Leistungen von GastroWebservice richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die die Leistungen für ihre gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit beziehen.
GastroWebservice schließt über seine gewerblichen Software- und Plattformleistungen keine Verträge für private Verbraucherzwecke.
Der Kunde bestätigt bei Vertragsschluss, dass er als Unternehmer handelt.
Wer für ein Unternehmen handelt, bestätigt zugleich, für den Abschluss des jeweiligen Vertrages vertretungsberechtigt zu sein.
Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt, wenn eine Person tatsächlich nicht als Unternehmer, sondern als Verbraucher handelt.
Rangfolge der Vertragsunterlagen
Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Vertragsregelungen gilt grundsätzlich folgende Rangfolge:
- individuell ausgehandelte Vereinbarungen,
- konkretes Angebot und Auftragsbestätigung,
- gesonderte Zusatzleistungsvereinbarungen,
- Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen, soweit ein entsprechendes Verhältnis betroffen ist,
- Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, soweit datenschutzrechtlich einschlägig,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- ergänzend die allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang, soweit sie wirksam getroffen wurden.
Vertragsgegenstand
GastroWebservice stellt dem Kunden für die Vertragsdauer eine internetbasierte Software- und Serviceplattform im vereinbarten Leistungsumfang zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere Funktionen zur:
- Digitalisierung von Speisekarten,
- Bestellannahme,
- Küchenorganisation,
- Abholung,
- Tisch- und Thekenbestellung,
- Lieferung,
- Fahrersteuerung,
- Routenoptimierung,
- Kundenkommunikation,
- Marketingsteuerung,
- Werbung,
- Kundenbindung,
- Statistik,
- Geräte- und Betriebsverwaltung
gehören.
GastroWebservice schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl von Bestellungen und keinen bestimmten Umsatz des Kunden.
Vertragsschluss
Allgemeine Darstellungen von Leistungen und Preisen auf Webseiten, Werbematerialien, Demo-Systemen oder Präsentationen stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt insbesondere zustande durch:
- Annahme eines individuellen GastroWebservice-Angebots,
- elektronische Buchung und entsprechende Bestätigung,
- Unterzeichnung einer Vertrags- oder Auftragsunterlage,
- oder eine sonstige eindeutige Vereinbarung.
GastroWebservice kann eine Bestellung oder einen Auftrag ablehnen, insbesondere wenn erforderliche Vertragsdaten fehlen oder begründete Zweifel an der Unternehmereigenschaft, Zahlungsfähigkeit oder zulässigen Nutzung bestehen.
Schnelldemo
GastroWebservice oder ein autorisierter Partner kann auf Grundlage von Speisekartenfotos, PDF-Dateien, Betriebsinformationen, Logo und Farben eine personalisierte Schnelldemo erstellen.
Die Erstellung oder Präsentation einer Schnelldemo begründet keine Zahlungspflicht.
Eine Demo kann technisch so eingerichtet sein, dass keine echten Kundenbestellungen angenommen werden.
Die Demo dient der Präsentation der möglichen GastroWebservice-Lösung für den jeweiligen Betrieb.
Kostenloser 28-Tage-Test
Soweit ausdrücklich angeboten und freigeschaltet, kann ein Interessent GastroWebservice für 28 Tage kostenlos testen.
Der Test kann den hierfür vorgesehenen Premium-Funktionsumfang umfassen.
Der kostenlose 28-Tage-Test wandelt sich nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag um.
Eine Kündigung des kostenlosen Tests ist nicht erforderlich.
Ein kostenpflichtiges Vertragsverhältnis entsteht erst durch eine ausdrückliche Buchung beziehungsweise einen gesonderten wirksamen Vertragsabschluss.
Nach Ende des Tests können die Bestellannahme und weitere Testfunktionen deaktiviert werden, wenn kein kostenpflichtiger Vertrag abgeschlossen wurde.
Einrichtung und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt GastroWebservice alle für Einrichtung und Betrieb erforderlichen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Betriebsname und Anschrift,
- Kontaktdaten,
- Öffnungszeiten,
- Speisekarte,
- Preise,
- Liefergebiete,
- Lieferkosten,
- Mindestbestellwerte,
- Allergen- und Zusatzstoffinformationen,
- Logo und Bildmaterial,
- sonstige erforderliche Betriebsinformationen.
Verzögerungen, die auf fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zulasten von GastroWebservice, soweit GastroWebservice die Verzögerung nicht selbst zu vertreten hat.
Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif, Angebot, der Auftragsbestätigung und den tatsächlich für das Kundenkonto freigeschalteten Zusatzleistungen.
Abhängig hiervon können insbesondere bereitgestellt werden:
- Bestellungen für Abholung, Lieferung und Tisch,
- Küchenmonitor,
- Tisch- und Thekengeräte,
- Self-Service-Kiosk,
- Liefergerät und Fahrerworkflow,
- Routenoptimierung,
- Bestellstatusanzeige,
- Push- und E-Mail-Kommunikation,
- Küchenlast- und Wartezeitsteuerung,
- Produkt- und Warenverfügbarkeitssteuerung,
- Gutscheine und Aktionen,
- Treue- und Kundenbindungsfunktionen,
- Marketing-Automatik,
- Statistik- und Analysefunktionen,
- mehrsprachige Benutzeroberflächen,
- sonstige freigeschaltete Zusatzfunktionen.
Betreiberportal, Benutzer und Unterzugänge
Der Kunde erhält entsprechend seinem Vertrag Zugang zu einem betriebsbezogenen Betreiberportal.
Soweit vorgesehen, kann der Kunde weitere Benutzer, Unterzugänge und Gerätezugänge einrichten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich:
- Zugriffsrechte nur berechtigten Personen zu erteilen,
- Passwörter, PINs und QR-Zugänge zu schützen,
- nicht mehr berechtigte Personen unverzüglich zu sperren,
- interne Benutzer angemessen in die Nutzung des Systems einzuweisen.
Handlungen eines ordnungsgemäß authentifizierten Benutzer- oder Gerätekontos können dem jeweiligen Kundenbetrieb zugerechnet werden, soweit nicht ein unbefugter Zugriff vorliegt, den der Kunde nicht zu vertreten hat.
Geräte und gleichzeitige Sitzungen
Die Zahl gleichzeitig nutzbarer Geräte beziehungsweise Geräteplätze richtet sich nach dem gebuchten Tarif und den zusätzlich gebuchten Geräteplätzen.
Soweit der jeweilige Tarif bis zu zwei gleichzeitig nutzbare Liefergeräte umfasst, sind diese ohne zusätzliches Liefergeräteentgelt enthalten.
Weitere gleichzeitig nutzbare Liefergeräte können als kostenpflichtige Zusatzleistung gebucht werden.
Der jeweils verbindliche Preis und Abrechnungszeitraum ergibt sich aus Angebot, Vertrag oder Buchungsdialog.
Geräte- und Sitzungsbegrenzungen dürfen nicht durch technische Manipulation, parallele Mehrfachnutzung oder sonstige Umgehungsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden.
Speisekarten, OCR, KI-Unterstützung und Kundeninhalte
GastroWebservice kann Speisekarten insbesondere aus Fotos, PDF-Dateien oder anderen unterstützten Quellen automatisiert digitalisieren.
Hierbei können OCR-, KI-, Erkennungs-, Strukturierungs- und Kategorisierungsverfahren eingesetzt werden.
Automatisch erzeugte Ergebnisse sind vom Kunden vor der produktiven Nutzung zu überprüfen.
Der Kunde bleibt insbesondere verantwortlich für:
- Produktnamen,
- Preise,
- Produktbeschreibungen,
- Varianten und Extras,
- Allergene,
- Zusatzstoffe,
- sonstige Lebensmittelpflichtinformationen,
- Verfügbarkeiten,
- Liefer- und Betriebsinformationen.
Der Kunde versichert, über die zur Verwendung hochgeladener Bilder, Logos, Texte, Speisekarten und sonstiger Inhalte erforderlichen Rechte zu verfügen.
Endkundenbestellungen
GastroWebservice stellt die technische Infrastruktur zur Übermittlung und Verarbeitung von Bestellungen bereit.
Vertragspartner des Endkunden für Speisen, Getränke, Abholung, Lieferung und sonstige gastronomische Leistungen ist grundsätzlich der jeweilige Gastronomiebetrieb.
GastroWebservice wird dadurch nicht selbst Verkäufer, Hersteller oder Lieferant der bestellten Speisen oder Getränke.
Der Kunde ist insbesondere verantwortlich für:
- angebotene Produkte,
- Preise,
- Produktverfügbarkeit,
- Lebensmittelsicherheit,
- Allergene und Zusatzstoffe,
- Zubereitung,
- Abholung,
- Lieferung,
- Erfüllung des Vertrags mit dem Endkunden.
Küche, Tisch, Theke, Vorbestellung und Kiosk
Küchen-, Tisch-, Theken-, Vorbestell- und Kioskfunktionen dienen der betrieblichen Organisation.
Automatisch ermittelte Wartezeiten, Kapazitätseinschätzungen, Küchenlastwerte oder vorgeschlagene Zubereitungszeiten sind Prognosen.
Der Kunde bleibt verantwortlich, die tatsächliche Betriebssituation zu überwachen und vorhandene manuelle Steuerungsmöglichkeiten zu nutzen, wenn automatische Werte erkennbar nicht der tatsächlichen Situation entsprechen.
Automatische Produkt- und Zutatenverfügbarkeiten sind vom Kunden so zu konfigurieren und zu überwachen, dass die tatsächliche Warenverfügbarkeit möglichst zutreffend dargestellt wird.
Zentrale Werbung, Werbung im Betreiberportal und Werbeinhalte
15.1 Zentrale Werbeflächen auf Kunden- und Statusseiten
GastroWebservice ist berechtigt, auf hierfür vorgesehenen Flächen der von GastroWebservice bereitgestellten Kunden-, Bestell- und Bestellstatusoberflächen eigene Werbung sowie von GastroWebservice zentral verwaltete Werbung Dritter anzuzeigen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Werbebanner,
- Bildanzeigen,
- verlinkte Werbeflächen,
- Aktionsanzeigen,
- Kooperationsangebote,
- sonstige geeignete digitale Werbeformate.
Auswahl, Platzierung, Gestaltung, Laufzeit und technische Steuerung dieser zentralen Werbeflächen erfolgen ausschließlich durch GastroWebservice.
Der Gastronomiebetrieb erhält keinen Zugriff auf die zentrale Werbeverwaltung und ist nicht berechtigt, zentrale Werbeinhalte, Kampagnen, Werbecodes oder deren technische Aussteuerung eigenständig zu ändern, zu ersetzen, zu verdecken oder zu entfernen.
15.2 Werbung innerhalb des Betreiberportals
GastroWebservice ist ferner berechtigt, innerhalb des Betreiberportals Werbung, Angebotsinformationen, Produktinformationen und sonstige geschäftliche Hinweise anzuzeigen.
Dies kann insbesondere umfassen:
- Hinweise auf GastroWebservice-Produkte, Tarife und Zusatzmodule,
- Hinweise auf neue oder erweiterte Funktionen,
- Sonderangebote und zeitlich begrenzte Aktionen,
- Upgrades und zusätzliche Geräte- oder Lieferleistungen,
- Kooperationsangebote,
- Angebote ausgewählter Drittunternehmen oder Geschäftspartner,
- sonstige für gewerbliche Gastro-Kunden geeignete Angebote.
Solche Inhalte können insbesondere als Banner, Karte, Angebotsbox, Hinweisfeld, Portalhinweis oder vergleichbares Portalformat dargestellt werden.
Werbliche Inhalte werden als solche erkennbar gemacht, soweit ihr kommerzieller Charakter nicht bereits eindeutig aus Inhalt und Gestaltung hervorgeht.
Die Anzeige von Portalwerbung darf die wesentlichen vertraglich geschuldeten Funktionen des Betreiberportals nicht unangemessen beeinträchtigen.
15.3 Sachliche Aussteuerung von Portalwerbung
GastroWebservice kann Portalwerbung allgemein oder nach sachlichen Kriterien aussteuern.
Hierzu können insbesondere gehören:
- gebuchter Tarif,
- bereits gebuchte Zusatzmodule,
- noch nicht gebuchte Funktionen,
- Gastronomiebranche,
- Systemsprache,
- technisch verfügbare Funktionen,
- allgemeine Kampagnen- oder Aktionszeiträume.
Diese Vertragsregelung berechtigt nicht allein zur Weitergabe personenbezogener Betreiber-, Mitarbeiter- oder Endkundendaten an externe Werbekunden.
Datenschutzrechtliche Vorgaben und Widerspruchsrechte bleiben unberührt.
15.4 Keine automatische kostenpflichtige Buchung
Das Anzeigen oder Anklicken einer Werbung, eines Angebots oder eines Hinweises führt nicht allein zu einer kostenpflichtigen Buchung.
Eine kostenpflichtige Zusatzleistung, Tarifänderung oder sonstige entgeltliche Leistung wird nur aufgrund einer ausdrücklichen Buchung oder einer anderen eindeutigen Vereinbarung aktiviert.
15.5 Abgrenzung zu E-Mail, SMS, Push, Messenger und Telefon
Das vertragliche Recht zur Anzeige von Werbung innerhalb der GastroWebservice-Oberflächen stellt keine pauschale Einwilligung des Kunden in Werbung über externe oder direkte Kommunikationskanäle dar.
Für Werbung insbesondere per:
- E-Mail,
- SMS,
- Messenger,
- werblicher Push-Nachricht,
- Telefon
gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung wird nicht allein durch Zustimmung zu diesen AGB ersetzt.
Zusatzleistung „Werbefrei“
Soweit angeboten, kann der Kunde die Zusatzleistung „Werbefrei“ buchen.
Preis und Abrechnungsweise ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder verbindlichen Buchungsdialog.
Die Zusatzleistung „Werbefrei“ bezieht sich auf die im jeweiligen Angebot ausdrücklich bezeichneten zentralen Werbeflächen, insbesondere auf Werbeflächen innerhalb der Endkunden- beziehungsweise Bestellstatusanzeige.
Die Zusatzleistung „Werbefrei“ beseitigt nicht automatisch geschäftliche Hinweise oder Angebote innerhalb des Betreiberportals.
Insbesondere Hinweise von GastroWebservice auf eigene:
- Tarife,
- Zusatzmodule,
- Funktionsangebote,
- Sicherheitsfunktionen,
- Systemänderungen,
- Vertrags- und Abrechnungsoptionen
können auch bei gebuchter Endkunden-Werbefreiheit im Betreiberportal angezeigt werden, sofern im konkreten Angebot nicht ausdrücklich eine weitergehende Werbefreiheit vereinbart wurde.
Lieferung, Fahrer und Navigation
GastroWebservice kann Funktionen für:
- Lieferaufträge,
- Liefergeräte,
- Fahrer,
- Lieferstatus,
- Kundenkontakt,
- Routenplanung,
- Routenoptimierung,
- Navigation,
- Ankunftsbenachrichtigungen
bereitstellen.
Automatisch berechnete Routen, Entfernungen, Fahrtzeiten und Ankunftszeiten sind technische Empfehlungen beziehungsweise Prognosen.
Fahrer und Gastronomiebetrieb bleiben für die sichere und rechtskonforme Durchführung der Fahrt verantwortlich.
Straßenverkehrsrecht, Verkehrszeichen, Sperrungen, Zufahrtsbeschränkungen und tatsächliche Verkehrslagen haben stets Vorrang vor einer technischen Routenempfehlung.
Lieferkontingente
Für bestimmte kostenverursachende Liefer- und Routingfunktionen können je nach Tarif monatliche Lieferkontingente vorgesehen werden.
Die konkrete Zahl enthaltener Lieferungen und der Preis größerer Lieferpakete ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder verbindlichen Buchungsdialog.
Das Erreichen eines Lieferkontingents führt nicht automatisch zur Buchung eines höheren kostenpflichtigen Lieferpakets.
Bei ausgeschöpftem Kontingent kann der Kunde, soweit die entsprechende Tariflogik eingesetzt wird:
- freiwillig ein höheres Lieferpaket buchen,
- oder ohne zusätzliche Paketkosten bis zum nächsten Kontingentzeitraum weiterliefern und dabei auf diejenigen kostenpflichtigen Komfortfunktionen verzichten, die neue variable Fremdkosten verursachen.
Die bloße Ausschöpfung des Kontingents führt nicht zur Sperrung der eigentlichen Lieferbestellungen.
Nicht kostenverursachende Grundfunktionen können weiterhin verfügbar bleiben.
Bereits begonnene und bereits berechnete Lieferrunden sollen nicht allein aufgrund eines während der Tour erreichten Kontingentlimits unterbrochen werden.
Google- und sonstige kostenpflichtige Komfortfunktionen
Zur Bereitstellung bestimmter Lieferfunktionen kann GastroWebservice kostenpflichtige Dienste Dritter einsetzen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Geocoding,
- automatische Routenoptimierung,
- Karten- und Routendienste,
- sonstige kostenabhängige API-Dienste.
Ist das enthaltene Kontingent ausgeschöpft und wurde kein größeres Paket gebucht, kann GastroWebservice neue kostenpflichtige API-Aufrufe bis zum nächsten Kontingentzeitraum deaktivieren.
Die eigentliche Möglichkeit des Kunden, Bestellungen anzunehmen und Lieferungen manuell durchzuführen, bleibt davon im vorgesehenen Basisbetrieb unberührt.
Push, E-Mail und sonstige Kommunikation
GastroWebservice kann im Rahmen der Bestellabwicklung transaktionale Nachrichten versenden.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Bestellbestätigung,
- Abholbereitschaft,
- Lieferstart,
- bevorstehende Ankunft,
- weitere Bestellstatusinformationen.
Die Zustellung kann von Browser, Betriebssystem, Endgerät, Internetverbindung, E-Mail-Anbieter oder sonstigen Drittanbietern abhängen und wird daher nicht für jeden Einzelfall garantiert.
Werbliche Nachrichten werden von rein transaktionaler Bestellkommunikation unterschieden.
Für werbliche Direktkommunikation gelten zusätzlich die jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.
Marketing, Gutscheine, Aktionen und Kundenbindung
GastroWebservice kann Funktionen für:
- Gutscheine,
- Rabatte,
- Erstbestelleraktionen,
- Treue- und Stempelprogramme,
- Marketingkampagnen,
- Marketing-Push,
- zeitlich begrenzte Angebote,
- sonstige Kundenbindungsmaßnahmen
bereitstellen.
Der Gastronomiebetrieb bleibt verantwortlich für Inhalt und rechtliche Zulässigkeit der von ihm veranlassten Werbemaßnahmen.
Hierzu gehören insbesondere:
- korrekte Preis- und Rabattangaben,
- Aktionsbedingungen,
- Gültigkeitszeiträume,
- erforderliche Einwilligungen,
- datenschutz- und wettbewerbsrechtliche Voraussetzungen.
Marketing-Automatik
GastroWebservice kann automatisierte Marketingfunktionen bereitstellen.
Diese können anhand vorher definierter Regeln insbesondere Ereignisse berücksichtigen wie:
- erste Bestellung,
- Inaktivitätszeiträume,
- Treue- oder Stempelziele,
- vom Betreiber definierte Schwellenwerte,
- schwache Verkaufszeiträume,
- sonstige freigegebene Kampagnenereignisse.
Automatische Marketingfunktionen dürfen nicht zur Umgehung gesetzlich erforderlicher Werbeeinwilligungen eingesetzt werden.
Die Verantwortung für die vom Kunden freigegebenen Marketinginhalte verbleibt beim jeweiligen Kunden.
Zahlungen von Endkunden
GastroWebservice kann verschiedene Zahlungsarten technisch unterstützen.
Bei der Nutzung eines externen Zahlungsdienstleisters gelten ergänzend dessen Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
Soweit Zahlungen unmittelbar über ein Händlerkonto des Gastronomiebetriebs abgewickelt werden, ist der Gastronomiebetrieb Zahlungsempfänger.
GastroWebservice wird hierdurch nicht selbst Verkäufer der Speisen und Getränke oder Zahlungsinstitut für die gastronomische Leistung.
Preise, Tarife und Zusatzleistungen
Es gelten die im konkreten Angebot, Vertrag oder verbindlichen Buchungsdialog ausgewiesenen Preise.
Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zusatzleistungen können insbesondere umfassen:
- Premium-Funktionen,
- zusätzliche Geräteplätze,
- zusätzliche Liefergeräte,
- größere Lieferkontingente,
- erweiterte Marketingkontingente,
- Werbefrei,
- weitere zukünftig angebotene Zusatzmodule.
Kostenpflichtige Zusatzmodule werden nicht allein durch Nutzung, Kontingentüberschreitung oder Anzeige eines Angebots automatisch gebucht.
Eine entgeltliche Buchung erfordert eine ausdrückliche Auswahl oder anderweitige eindeutige Vereinbarung.
Rechnungen und Zahlung
Einmalige Entgelte werden entsprechend dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Rechnung fällig.
Wiederkehrende Entgelte werden entsprechend dem vereinbarten monatlichen, jährlichen oder sonstigen Abrechnungsrhythmus berechnet.
Rechnungen können elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über einen dafür vorgesehenen Portalbereich, bereitgestellt werden.
Soweit eine Rechnung keine andere Zahlungsfrist ausweist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Zahlungsverzug
Kommt der Kunde mit einer fälligen Entgeltforderung in Verzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
GastroWebservice kann gesetzliche Verzugszinsen, gesetzlich vorgesehene Pauschalen und nachgewiesene weitere Verzugsschäden geltend machen.
Bei erheblichem Zahlungsverzug kann GastroWebservice nach vorheriger Mahnung und angemessener Gelegenheit zur Zahlung kostenpflichtige Leistungen vorübergehend einschränken, soweit dies verhältnismäßig ist.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.
Betriebsferien und Saisonpausen
Soweit im jeweiligen Vertragsmodell vorgesehen, kann der Kunde Betriebsferien und geplante Saisonpausen hinterlegen.
Eine beitragsfreie Saison- beziehungsweise Zahlungspause setzt grundsätzlich eine zusammenhängende Pause von mindestens drei vollen Monaten voraus, soweit keine andere individuelle Regelung besteht.
Kürzere Betriebsunterbrechungen führen nicht automatisch zu einer Beitragsbefreiung.
Soweit bei einem Tarif eine Mindestlaufzeit besteht, verkürzen beitragsfreie Saisonmonate die vereinbarte Mindestlaufzeit nicht.
Ausgesetzte Vertragsmonate können, soweit dies Bestandteil des vereinbarten Vertragsmodells ist, entsprechend an die Mindestlaufzeit angehängt werden.
Statistik, Analytics und Systemanalyse
GastroWebservice kann zur Bereitstellung vereinbarter Statistiken sowie zur Systemsteuerung, Kapazitätsplanung, Produktverbesserung und Fehleranalyse technische und betriebliche Kennzahlen verarbeiten.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Anzahl bestätigter Bestellungen,
- Umsatzsummen,
- durchschnittlicher Warenkorb,
- Artikelmengen,
- Bestellarten und Bestellquellen,
- Bestellzeiten,
- Funktionsnutzung,
- aggregierte Marketingkennzahlen,
- technische Systemereignisse.
Zentrale Auswertungen sollen, soweit der jeweilige Zweck dies erlaubt, frühzeitig aggregiert oder anonymisiert werden.
Personenbezogene Endkundendaten werden nicht allein aufgrund dieser AGB für fremde individualisierte Werbezwecke verkauft.
Die Einzelheiten der personenbezogenen Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und gegebenenfalls der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.
Verfügbarkeit und Wartung
GastroWebservice bemüht sich um eine hohe technische Verfügbarkeit seiner Dienste.
Eine jederzeitige vollständig unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht zugesagt, sofern kein gesondertes Service-Level ausdrücklich vereinbart wurde.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- Updates,
- Sicherheitsmaßnahmen,
- Netzwerk- oder Internetausfälle,
- Server- oder Cloud-Störungen,
- Drittanbieterausfälle,
- Browser- oder Betriebssystemänderungen.
Planbare Wartungsarbeiten sollen nach Möglichkeit so durchgeführt werden, dass betriebliche Beeinträchtigungen möglichst gering bleiben.
Weiterentwicklung der Software
GastroWebservice darf die Software fortlaufend weiterentwickeln, modernisieren und an technische, rechtliche oder sicherheitsbezogene Anforderungen anpassen.
Funktionen können durch technisch oder funktional gleichwertige Lösungen ersetzt werden, wenn dadurch der vereinbarte Vertragszweck nicht unangemessen beeinträchtigt wird.
Wesentliche dauerhafte nachteilige Änderungen vertraglich zugesagter Kernleistungen erfolgen nur im Rahmen der vereinbarten und gesetzlich zulässigen Voraussetzungen.
Drittdienste und externe Schnittstellen
GastroWebservice kann Dienste Dritter in die technische Leistungserbringung einbeziehen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Hosting- und Cloudanbieter,
- Karten- und Navigationsanbieter,
- Geocoding- und Routenanbieter,
- E-Mail- und Push-Infrastruktur,
- Zahlungsdienstleister,
- Kassen- oder Warenwirtschaftsschnittstellen,
- sonstige technische Infrastrukturpartner.
Ändert ein Drittanbieter seine technischen Schnittstellen oder stellt einen Dienst vorübergehend oder dauerhaft ein, kann GastroWebservice eine alternative Lösung, einen Fallback oder eine angemessene Anpassung der betroffenen Funktion vornehmen.
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:
- seine Betriebs- und Vertragsdaten aktuell zu halten,
- Speisekarten-, Preis- und Lieferinformationen richtig zu pflegen,
- gesetzlich erforderliche Lebensmittelinformationen bereitzustellen,
- Zugangsdaten zu schützen,
- Gerätekontingente nicht zu umgehen,
- keine rechtswidrigen Inhalte einzustellen,
- keine Schadsoftware oder Angriffe gegen GastroWebservice einzusetzen,
- bekannt gewordene erhebliche Sicherheitsprobleme unverzüglich mitzuteilen,
- GastroWebservice nur im vorgesehenen geschäftlichen Umfang zu nutzen.
Sicherheitsmaßnahmen und Sperrung
GastroWebservice darf einzelne Funktionen, Geräte oder Konten vorübergehend einschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen für:
- unbefugten Zugriff,
- Kontomissbrauch,
- Betrug oder Manipulation,
- erhebliche Sicherheitsrisiken,
- rechtswidrige Inhalte,
- Angriffe auf die technische Infrastruktur,
- erhebliche Vertragsverletzungen.
Die Maßnahme wird auf das erforderliche und verhältnismäßige Maß beschränkt.
Bei weniger schwerwiegenden Vertragsverletzungen soll grundsätzlich zunächst Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden, soweit dies erforderlich und zumutbar ist.
Rechte an Software, System und Kundeninhalten
Sämtliche Rechte an der GastroWebservice-Software, dem Quellcode, der Systemarchitektur, eigenen Schnittstellen, Designs, Vorlagen und sonstigen eigenen technischen Entwicklungen verbleiben bei GastroWebservice beziehungsweise dem jeweiligen Rechteinhaber.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Rechte an eigenen Logos, Bildern, Texten und sonstigen Kundeninhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise deren jeweiligem Rechteinhaber.
Der Kunde räumt GastroWebservice für die Vertragsdauer die zur Speicherung, Bearbeitung, Darstellung und technischen Bereitstellung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen und der Datenschutzerklärung verarbeitet.
Soweit GastroWebservice personenbezogene Endkundendaten im Auftrag des Gastronomiebetriebs verarbeitet, gelten zusätzlich die vereinbarten Regelungen zur Auftragsverarbeitung.
Der Gastronomiebetrieb bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung seiner Endkundendaten verantwortlich.
Marketing- und Werbedaten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang verwendet werden.
Für Partner-, Regionalleiter- und Kundenbetreuungsfunktionen können insbesondere Partnerzuordnung, Kundenbetreuungsstatus, Besuchsdaten, Dokumentationsstatus, sachliche Angaben zur Kundenzufriedenheit und festgestellter Unterstützungsbedarf verarbeitet werden.
Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Datenschutzerklärung und den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdende, nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und wirtschaftliche Informationen vertraulich.
Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die:
- bereits öffentlich bekannt sind,
- rechtmäßig von Dritten erlangt wurden,
- ohne Vertragsverletzung öffentlich werden,
- aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Gewährleistung und Störungsmeldung
GastroWebservice stellt die Software im vereinbarten Funktionsumfang bereit.
Erkennbare technische Störungen sollen vom Kunden möglichst zeitnah und mit einer nachvollziehbaren Beschreibung gemeldet werden.
GastroWebservice kann technische Mängel insbesondere durch:
- Fehlerbehebung,
- Update,
- Patch,
- Workaround,
- funktional gleichwertige Ersatzlösung
beheben.
Zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
Haftung
GastroWebservice haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften,
- im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
GastroWebservice haftet insbesondere nicht für die gastronomische Leistung des Kunden, insbesondere nicht für:
- Zubereitung,
- Lebensmittelqualität,
- Allergeneingaben des Kunden,
- Zusatzstoffangaben des Kunden,
- Produktverfügbarkeit,
- tatsächliche Lieferdurchführung,
- Verkehrsverstöße eines Fahrers,
- Handlungen von Mitarbeitern des Kunden,
- die Erfüllung des gastronomischen Vertrags zwischen Kunde und Endkunde.
Ein Mitverschulden des Vertragspartners wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
Höhere Gewalt und außergewöhnliche Ereignisse
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder vorübergehende Leistungsstörungen, soweit diese auf außergewöhnlichen Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Naturereignisse,
- großflächige Strom- oder Internetausfälle,
- erhebliche Cloud- oder Infrastrukturstörungen,
- Cyberangriffe trotz angemessener Sicherheitsmaßnahmen,
- behördliche Maßnahmen,
- Krieg oder vergleichbare Ereignisse,
- sonstige nicht zumutbar beherrschbare Ereignisse.
Die betroffene Partei hat die Auswirkungen im Rahmen des Zumutbaren zu begrenzen.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit, Mindestlaufzeit, Verlängerungszeitraum und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
Soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist die ordentliche Kündigung grundsätzlich erst nach Maßgabe der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich.
Kündigungen können mindestens in Textform erfolgen, soweit nicht ausdrücklich eine strengere Form individuell vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist.
Kündigungen können insbesondere gerichtet werden an:
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Folgen des Vertragsendes und Daten
Nach Vertragsende kann GastroWebservice:
- die Bestellannahme deaktivieren,
- Betreiber- und Gerätezugänge sperren,
- Zusatzfunktionen deaktivieren,
- öffentliche Kundenoberflächen außer Betrieb nehmen.
Der Kunde ist verantwortlich, von ihm benötigte Daten rechtzeitig über vorhandene Exportfunktionen zu sichern.
Personenbezogene Daten werden nach Vertragsende entsprechend der Datenschutzerklärung, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht, zurückgegeben, eingeschränkt oder weiter aufbewahrt.
Partner, Vermittler und Regionalleiter
Für selbstständige Vertriebspartner, Vermittler, betreuende Partner und Regionalleiter gelten ergänzend und für diesen Bereich vorrangig die Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen von GastroWebservice.
Diese regeln insbesondere:
- Partnerzulassung,
- Partner- und Regionalleiterkonten,
- Interessentenregistrierung,
- Dubletten- und Kontaktschutz,
- Schnelldemos und Testkunden,
- Vermittlungs- und Abschlussvergütungen,
- laufende Betreuungsvergütungen,
- Kundenbetreuungspflichten,
- verpflichtende Kundenbesuche,
- verpflichtende Besuchsdokumentation,
- Regionalleiterverantwortung,
- Abrechnung und Vergütungsstatus,
- Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit,
- Folgen der Beendigung,
- Kunde-wirbt-Kunde-Regelungen.
Die detaillierten wirtschaftlichen und organisatorischen Bedingungen der Partner- und Regionalleiterbeziehung ergeben sich aus den gesonderten Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Ohne ausdrückliche Vollmacht sind Partner und Regionalleiter insbesondere nicht berechtigt, verbindliche Sonderpreise, Rabatte, Garantien oder Vertragsänderungen im Namen von GastroWebservice zuzusagen.
Die tatsächliche rechtliche Einordnung einer Partnerbeziehung richtet sich nach den tatsächlichen Umständen der Tätigkeit. Zwingende gesetzliche Rechte, insbesondere zwingendes Handelsvertreterrecht, bleiben unberührt.
Abschlussvergütung und laufende Betreuungsvergütung bei betreuenden Partnern
Soweit für einen Partner das betreuende 45-%-Partner-Modell vereinbart ist, werden Abschlussleistung und laufende Betreuungsleistung wirtschaftlich voneinander getrennt.
43.1 Abschlussvergütung
Die vereinbarte Beteiligung von 45 % an der maßgeblichen Anmeldegebühr stellt im vereinbarten GastroWebservice- Vergütungsmodell die finanzielle Gegenleistung für die Kundengewinnung, Vermittlung und den erfolgreichen Vertragsabschluss dar.
Die genaue Berechnungsgrundlage, Entstehung, Abrechnung und Fälligkeit richten sich nach den Partnerbedingungen und der jeweiligen Vergütungsvereinbarung.
43.2 Laufende Betreuungsvergütung
Eine vereinbarte Beteiligung an laufenden Einnahmen stellt nach dem GastroWebservice-Vergütungsmodell ausdrücklich keine zusätzliche vertragliche Vergütung für den ursprünglichen Vertragsabschluss dar.
Die laufende Beteiligung ist als Betreuungsvergütung für die tatsächlich fortdauernde Betreuung des jeweiligen Gastro-Kunden vorgesehen.
Sie kann insbesondere die laufende:
- persönliche Kontaktpflege,
- Überprüfung der Kundenzufriedenheit,
- Überprüfung des ordnungsgemäßen Systembetriebs aus Sicht des Kunden,
- Ermittlung von Unterstützungsbedarf,
- Aufnahme und Weiterleitung von Problemen,
- Pflege einer langfristigen Kundenbeziehung
vergüten.
Die bloße Tatsache, dass ein Partner einen Kunden ursprünglich vermittelt hat, begründet nach dem vereinbarten Betreuungsmodell für sich allein keinen vertraglichen Anspruch auf zukünftige Betreuungsvergütungen.
Zwingende gesetzliche Provisions-, Abrechnungs- und sonstige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
Verpflichtende Kundenbetreuung, Drei-Monats-Besuch und Dokumentation
Soweit ein Partner als betreuender 45-%-Partner geführt wird, ist die fortlaufende persönliche Kundenbetreuung Bestandteil seiner vertraglich geschuldeten Leistung.
Ein betreuender 45-%-Partner ist verpflichtet, jeden ihm zur laufenden Betreuung zugeordneten aktiven Gastro-Kunden mindestens einmal innerhalb jedes Zeitraums von drei aufeinanderfolgenden Monaten persönlich im Betrieb zu besuchen.
Der Partner hat sich dabei insbesondere darüber zu informieren:
- ob das GastroWebservice-System aus Sicht des Kunden ordnungsgemäß funktioniert,
- ob technische oder organisatorische Probleme bestehen,
- ob der Kunde mit dem System und der Zusammenarbeit zufrieden ist,
- ob Unterstützungs- oder Schulungsbedarf besteht,
- ob relevante Probleme, Beschwerden oder Verbesserungswünsche an GastroWebservice weiterzuleiten sind.
44.1 Verpflichtendes Dokumentationstool
Jeder verpflichtende Kundenbetreuungsbesuch ist über das hierfür vorgesehene Dokumentationstool im GastroWebservice- Partnerportal zu dokumentieren.
Die Nutzung des hierfür vorgesehenen Partnerportal-Dokumentationstools ist verpflichtender Bestandteil der Betreuungsleistung.
Die Dokumentation kann insbesondere enthalten:
- zugeordneter Gastro-Kunde,
- Datum des Besuchs,
- Besuchsstatus,
- sachliche Einschätzung des Systembetriebs,
- sachliche Einschätzung der Kundenzufriedenheit,
- festgestellte Probleme,
- Unterstützungsbedarf,
- offene Maßnahmen,
- notwendige Weiterleitung an GastroWebservice.
Private Notizen, eigene Tabellen oder Kalendereinträge ersetzen die vorgeschriebene Dokumentation im Partnerportal nicht.
In das Dokumentationstool dürfen nur für die Betreuung erforderliche sachliche Informationen eingetragen werden. Unnötige personenbezogene Endkundendaten oder sachfremde private Informationen dürfen nicht dokumentiert werden.
44.2 Pflichtverletzung
Die regelmäßige Kundenbetreuung, der persönliche Kundenbesuch und die Portal-Dokumentation sind wesentliche Leistungspflichten des betreuenden Partners.
Wird die vereinbarte Betreuungsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht, kann GastroWebservice die weitere vertragliche Betreuungsvergütung für zukünftige betroffene Betreuungszeiträume aussetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Vergütungsansprüche entgegenstehen.
GastroWebservice kann außerdem die Betreuung des betroffenen Kunden einem anderen Partner oder einer anderen Betreuungsstruktur übertragen.
Bei erheblichen oder wiederholten Pflichtverletzungen können außerdem die in den Partnerbedingungen geregelten Kündigungs- und Sperrmaßnahmen angewandt werden.
Soweit gesetzlich zunächst eine Abmahnung, Fristsetzung oder Gelegenheit zur Abhilfe erforderlich ist, bleiben diese Voraussetzungen unberührt.
Regionalleiter und Betreuungsverantwortung
Regionalleiter tragen im Rahmen ihrer vereinbarten und freigeschalteten Rolle organisatorische Verantwortung für die Betreuungsprozesse der ihrem Regionalteam zugeordneten Partner.
Sie haben insbesondere:
- den im Portal sichtbaren Betreuungsstatus der zugeordneten Partner regelmäßig zu überwachen,
- auf fällige beziehungsweise überfällige Kundenbesuche zu achten,
- Partner bei erkennbaren Versäumnissen auf ihre Betreuungspflichten hinzuweisen,
- auf die Nutzung des verpflichtenden Dokumentationstools hinzuwirken,
- erhebliche oder wiederholte Betreuungsverstöße an GastroWebservice weiterzumelden,
- im Rahmen ihrer Aufgabe darauf hinzuwirken, dass erkennbare Kundenprobleme nicht unbearbeitet bleiben.
Die dauerhafte oder erhebliche Nichterfüllung dieser eigenen Regionalleiterpflichten kann Auswirkungen auf eine laufende Regionalleitervergütung und auf das Fortbestehen der Regionalleiterbeziehung haben.
Ein Regionalleiter haftet nicht allein aufgrund seiner Regionalleiterstellung verschuldensunabhängig für jede Pflichtverletzung eines selbstständigen Partners.
Er ist jedoch verpflichtet, seine eigenen vereinbarten Kontroll-, Informations- und Organisationsaufgaben ordnungsgemäß wahrzunehmen.
Ist ein Regionalleiter zugleich selbst betreuender Partner, gelten für seine eigenen zugeordneten Kunden zusätzlich unmittelbar die vereinbarten persönlichen Betreuungs- und Dokumentationspflichten.
Beendigung von Partner- und Regionalleiterverhältnissen
Die Beendigung von Partner- und Regionalleiterverhältnissen richtet sich vorrangig nach den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen sowie zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
46.1 Ordentliche Kündigung
GastroWebservice ist berechtigt, ein unbefristetes Vertragsverhältnis mit einem selbstständigen Partner oder Regionalleiter jederzeit ordentlich ohne Angabe eines besonderen Kündigungsgrundes zu kündigen.
Die Kündigung wird zum nächstmöglichen vertraglich beziehungsweise gesetzlich zulässigen Termin wirksam.
Zwingende gesetzliche Kündigungsfristen, insbesondere soweit Handelsvertreterrecht Anwendung findet, werden hierdurch nicht verkürzt.
46.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund kann abhängig von den Umständen des Einzelfalls insbesondere bei erheblichen oder nachhaltigen Pflichtverletzungen vorliegen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- nachhaltige oder wiederholte Nichtdurchführung verpflichtender Kundenbetreuungsbesuche,
- nachhaltige Nichtnutzung des verpflichtenden Dokumentationstools,
- bewusst falsche oder fingierte Besuchsdokumentationen,
- erhebliche Manipulation von Vergütungs- oder Zuordnungsdaten,
- schwerwiegende Datenschutzverletzungen,
- erheblicher Missbrauch von Kunden- oder Interessentendaten,
- sonstige schwerwiegende Vertragsverletzungen.
Soweit eine Pflichtverletzung behebbar ist und gesetzlich zunächst eine Abmahnung oder angemessene Gelegenheit zur Abhilfe erforderlich ist, bleibt diese Voraussetzung unberührt.
46.3 Laufende Betreuungsvergütung nach Beendigung
Mit Beendigung der tatsächlich geschuldeten Kundenbetreuung entsteht nach dem vertraglich vereinbarten Betreuungsmodell grundsätzlich kein neuer vertraglicher Anspruch auf Betreuungsvergütung für zukünftige Betreuungszeiträume, wenn die Betreuung nicht mehr durch den bisherigen Partner erbracht wird.
Dies gilt insbesondere, wenn GastroWebservice oder ein anderer Partner die weitere Kundenbetreuung übernimmt.
Unberührt bleiben insbesondere:
- bereits wirksam entstandene Vergütungsansprüche,
- zwingende gesetzliche Provisionsansprüche,
- gegebenenfalls bestehende nachvertragliche Provisionsansprüche,
- ein gegebenenfalls bestehender gesetzlicher Handelsvertreterausgleich,
- sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche.
Kunde-wirbt-Kunde-Programm
Soweit GastroWebservice ein Kunde-wirbt-Kunde-Programm anbietet, gelten ergänzend die jeweils veröffentlichten Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Die Teilnahme eines Gastro-Kunden an einem gelegentlichen Empfehlungsprogramm macht ihn nicht automatisch zum Vertriebspartner, betreuenden Partner oder Regionalleiter.
Eine Empfehlungsprämie setzt insbesondere einen echten neuen Kunden und die Erfüllung der für das Programm festgelegten wirtschaftlichen Freigabekriterien voraus.
Die Freigabe kann nach den Empfehlungsbedingungen insbesondere daran anknüpfen, dass der geworbene Betrieb:
- mindestens drei reguläre Monatsrechnungen aus eigenen Zahlungsmitteln bezahlt hat und die hierfür erforderliche tatsächliche Nutzungszeit abgelaufen ist,
- oder mindestens 50 % der maßgeblichen Anmelde- beziehungsweise Einrichtungsgebühr aus eigenen Zahlungsmitteln bezahlt hat.
Empfehlungsgutschriften oder sonstige kostenlose Gutschriften gelten für diese Prüfung nicht als Eigenzahlung, soweit die Empfehlungsbedingungen nichts anderes bestimmen.
Selbstwerbung, fingierte Unternehmen, Mehrfachregistrierungen, Manipulationen, Storno- und Rückabwicklungsfälle können einen Prämienanspruch ausschließen.
Die Einzelheiten ergeben sich aus den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann mit Gegenforderungen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Zwingende gesetzliche Aufrechnungsrechte bleiben unberührt.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde grundsätzlich nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.
Vertragskommunikation und Textform
Soweit keine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben oder individuell vereinbart ist, können vertragsbezogene Mitteilungen in Textform erfolgen.
Hierzu gehören insbesondere:
- E-Mail,
- Portalnachricht,
- elektronische Auftragsbestätigung,
- andere dauerhaft nachvollziehbare elektronische Mitteilungen.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine aktuelle geschäftliche E-Mail-Adresse zu hinterlegen.
Bei Partnern und Regionalleitern können vertraglich vorgesehene operative Meldungen und Dokumentationen zusätzlich über das hierfür vorgesehene Partnerportal erfolgen.
Soweit für eine bestimmte Leistung ausdrücklich die Nutzung eines Portal-Dokumentationstools vereinbart wurde, wird die betreffende Dokumentationspflicht nicht allein durch eine außerhalb des Systems geführte private Aufzeichnung erfüllt.
Änderungen von Leistungen und Vertragsbedingungen
GastroWebservice kann Leistungen und technische Abläufe insbesondere aus Sicherheitsgründen, aufgrund gesetzlicher Änderungen, technischen Fortschritts oder veränderter Drittanbieterschnittstellen weiterentwickeln.
Für zukünftige Verträge kann GastroWebservice diese AGB jederzeit in neuer Fassung verwenden.
Änderungen dieser AGB innerhalb eines bestehenden Vertragsverhältnisses werden nur nach Maßgabe einer bestehenden wirksamen Änderungsvereinbarung, durch Zustimmung des Vertragspartners oder auf einer sonstigen gesetzlichen Grundlage wirksam.
Schweigen des Vertragspartners gilt nicht allein deshalb als Zustimmung, weil GastroWebservice neue Bedingungen übersendet.
Preisänderungen
Für bereits abgeschlossene Abrechnungszeiträume bleiben die hierfür vereinbarten Preise bestehen.
Änderungen gesetzlicher Steuern und Abgaben können entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Sonstige Preisänderungen bei bestehenden Verträgen erfolgen nur im Rahmen einer wirksamen vertraglichen Änderungsregelung, aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung oder für einen neuen beziehungsweise zukünftigen Vertragszeitraum, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Eine Preisänderung führt nicht automatisch zur Buchung eines zusätzlichen Moduls.
Änderungen von Partner- oder Regionalleitervergütungen für zukünftige Vorgänge richten sich zusätzlich nach der jeweiligen Partnervereinbarung und den Partner-, Vermittlungs-, Regionalleiter- und Empfehlungsbedingungen.
Bereits wirksam entstandene Vergütungsansprüche werden durch eine spätere Änderung eines Vergütungsmodells nicht allein rückwirkend beseitigt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von GastroWebservice Gerichtsstand.
GastroWebservice bleibt berechtigt, den Vertragspartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen zwischen GastroWebservice und dem Vertragspartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, nicht Vertragsbestandteil werden oder später unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle einer unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Spezielle Partner-, Regionalleiter-, Empfehlungs-, Datenschutz- oder Auftragsverarbeitungsbedingungen bleiben in ihrem jeweiligen sachlichen Anwendungsbereich zusätzlich maßgeblich.
Maßgebliche Vertragssprache ist Deutsch, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vertragssprache vereinbart wird.
Die wichtigsten Vertragsgrundsätze
- GastroWebservice bietet seine kostenpflichtigen Leistungen ausschließlich B2B an.
- Eine Schnelldemo ist unverbindlich und kostenlos.
- Der kostenlose 28-Tage-Test wird nicht automatisch kostenpflichtig.
- Der Gastronom ist Vertragspartner seiner Endkunden für Speisen, Getränke, Abholung und Lieferung.
- GastroWebservice darf zentrale Werbung auf dafür vorgesehenen Kunden- und Statusflächen anzeigen.
- GastroWebservice darf Werbung, Angebote und geschäftliche Hinweise im Betreiberportal anzeigen.
- Der Gastronom erhält keinen Zugriff auf die zentrale Werbeverwaltung.
- Die Zusatzleistung „Werbefrei“ betrifft grundsätzlich die dafür bezeichneten Endkunden-Werbeflächen und nicht automatisch Betreiberportal-Angebote.
- Werbung im Portal führt nicht allein zu einer kostenpflichtigen Buchung.
- Werbung per E-Mail, SMS, Messenger, Werbe-Push oder Telefon richtet sich zusätzlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
- Lieferkontingente führen nicht automatisch zu einem kostenpflichtigen Upgrade.
- Nach Ausschöpfung eines Lieferkontingents kann die eigentliche Lieferung ohne neue kostenpflichtige Google-Komfortaufrufe weitergeführt werden, soweit der entsprechende Tarif dies vorsieht.
- GastroWebservice behält die Rechte an Software und Quellcode.
- Bei betreuenden 45-%-Partnern ist die 45-%-Beteiligung an der maßgeblichen Anmeldegebühr die vereinbarte Abschlussvergütung für Kundengewinnung, Vermittlung und Vertragsabschluss.
- Eine vereinbarte Beteiligung an laufenden Einnahmen stellt nach dem GastroWebservice-Vergütungsmodell keine zusätzliche Abschlussvergütung, sondern eine laufende Betreuungsvergütung dar.
- Betreuende 45-%-Partner müssen jeden ihnen zur Betreuung zugeordneten aktiven Kunden mindestens einmal innerhalb jedes Drei-Monats-Zeitraums persönlich besuchen.
- Bei diesem Besuch müssen insbesondere Systembetrieb, Kundenzufriedenheit und Unterstützungsbedarf überprüft werden.
- Jeder verpflichtende Kundenbesuch muss über das hierfür vorgesehene Dokumentationstool im Partnerportal dokumentiert werden.
- Die laufende vertragliche Betreuungsvergütung ist an die tatsächliche Erbringung der vereinbarten Betreuungsleistung gekoppelt.
- Regionalleiter haben die ihnen zugeordneten Partner im Rahmen ihrer Rolle hinsichtlich der Betreuungs- und Dokumentationspflichten organisatorisch zu überwachen.
- GastroWebservice kann ein unbefristetes Partner- oder Regionalleiterverhältnis ordentlich ohne Angabe eines besonderen Grundes zum nächstmöglichen vertraglich beziehungsweise gesetzlich zulässigen Termin kündigen.
- Bei wichtigem Grund kann ein Partnerverhältnis nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich beendet werden.
- Nach Ende einer tatsächlichen Betreuung entstehen grundsätzlich keine neuen vertraglichen Betreuungsvergütungen für zukünftige Betreuungszeiträume.
- Zwingende gesetzliche Provisions-, Abrechnungs-, Kündigungs- und Ausgleichsansprüche bleiben unberührt.
- Das Kunde-wirbt-Kunde-Programm bleibt von einer regulären Partnerbeziehung getrennt.
Kontakt zu GastroWebservice
GastroWebservice.de
Inhaber: Andy Pruß
Dachsloch 4
35108 Allendorf
Deutschland
Telefon: 0171 20 10 285
E-Mail: info@gastrowebservice.de
